Klage am Internationalen Gerichtshof in Den Haag

wegen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (siehe auch Antrag unten am Gericht in Washington DC)

Im Staatsangehörigkeitsgesetz wurde 1999 der § 40a eingefügt, durch den allen Deutschen die Staatsangehörigkeit des Grundgesetzes "Deutsche im Sinne des Art. 116 GG" entzogen wurde und alle somit zu Reichsdeutschen erklärt wurden.

Das ist Täuschung im Rechtsverkehr! Denn alle Verträge, die die deutsche Bundesregierung abschliesst und abgeschlossen hat, gelten ausdrücklich für "Deutsche im Sinne des Art. 116 (1) GG".

Das ist auch ganz logisch, denn damit sichern sich die Vertragspartner, wie z.B. die USA oder Österreich im Doppelbesteuerungsabkommen ab, dass die BRD ihre Landesgesetze einhält und rechtsstaatlich handelt.

Die Staatsangehörigkeit beschreibt immer, welches Landesrecht für diese Person gilt und welche Verträge. Ändert sich die Staatsangehörigkeit, so ändert sich auch für denjenigen das Recht, das derjenige einklagen kann und aus welchen Verträgen er Rechte beziehen kann.

Durch unsere Veröffentlichung wurde dieser § 40a im August 2021 sang- und klanglos, ohne Debatte gestrichen - ein volles Schuldeingeständnis. Das ändert aber nichts. Dafür wurde § 15 überschrieben.

Danach sitzen reichsdeutsche Richter in den Gerichten. Nur wer von der Ausschlagung der Reichsdeutschen Staatsangehörigkeit Gebrauch gemacht hat, hat sich davon bestätigt distanziert.

Am IGH sitzt deshalb ein reichsdeutscher Richter. Er wird aufgefordert Stellung zu beziehen, welche Staatsangehörigkeit er besitzt, nach welchem Gesetz, von wann erlassen und welche Verfassung für ihn gilt, mit welchem Landesrecht, wann erlassen.

Die Regierung stiftet mit diesen Gesetzesänderungen aus dem Jahr 1999 und 2021 zu Steuerbetrug an, wenn Bürger die Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, obwohl sie nicht mehr "Deutsche im Sinne des Art. 116 (1) GG" sind.

 

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GutachtenInternGHDenHaag 13.2.2022.pdf
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Klage am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Wie am Internationalen Gerichtshof in Den Haag sitzt auch am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein reichsdeutscher Richter, der nicht unabhängig ist und eine Verfassung der BRD ablehnt und den 2. Weltkrieg weiterführt, und wie die Tagung der EU in Versailles (und nicht in Brüssel) beweist, auch den Versailler Vertrag, der den 1. Weltkrieg beenden sollte, ablehnt und damit den 1. Weltkrieg fortführt. Damit ist dieses Gericht befangen, es kann nicht neutral urteilen. Jeder Richter, jeden Staates ist verpflichtet, bevor er überhaupt irgendeinen Fall annimmt,  erst dafür zu sorgen, dass diese abhängigen Richter entfernt werden. Was nützt es, wenn in den unteren Instanzen Richter urteilen, die jede höhere Instanz mit Willkür wieder aufheben kann? Solange das nicht gewährleistet ist, was jedem Bürger über die UN- und EU-Menschenrechte zugesichert ist, sind staatliche Richter nicht zuständig! Sie begehen Hochverrat!

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