Ausschlagung der Reichsdeutschen Angehörigkeit

Die Politiker und Medien suggerieren den „Deutschen“ sie wären mit dem 2 + 4 Vertrag Staatsangehörige des souveränen Staates Bundesrepublik Deutschland. Jedoch ist in Art. 1 des 2 + 4 Vertrages die verbindliche Auflage enthalten, dass die „Deutschen“ eine Verfassung beschliessen müssen, in der die Grenzen des Staatsgebietes definiert sind. Dies ist eine unabdingbare Auflage zur europäischen Friedensordnung.

Die DDR und die BRD haben sich verpflichtet diese Auflage zu erfüllen. Dazu wurde der Einigungsvertrag zwischen der DDR und der BRD als Vorvertrag zum 2 + 4 Vertrag geschlossen.

 

Zuerst tritt die DDR dem Grundgesetz nach Art. 23 GG Geltungsbereich bei. Dieser Art. 23 GG ist jedoch bereits am 17.07.1990, also vor dem Einigungsvertrag weggefallen.

Zwei Sätze weiter tritt die BRD und DDR gemeinsam aus dem Grundgesetz aus, in dem sie Art. 23 Geltungsbereich des GG aufheben. Dennoch wird behauptet, dass GG wäre die Verfassung der BRD.

Tatsächlich verweigern die Politiker den Bürgern die Abstimmung über eine Verfassung. Tatsächlich verweigern die Politiker den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches diese Staatsangehörigkeit abzulegen und die Staatsangehörigkeit BRD bzw. Deutschland zu erhalten. Der deutsche Außenminister Genscher hat nach dem Abschluss des 2+4 Vertrages die BRD und die DDR bei der UN abgemeldet. Seit dem steht in der Mitgliederliste der UN nur noch ein "Deutschland" drin.

 

1. Frage: Warum werden dann immer noch Reisepässe der BRD von den anderen Mitgliedsstaaten der UN anerkannt?

2. Frage: Die Länderliste behauptet, "Deutschland" wäre souverän - und die Bundesrepublik Deutschland, was ist mit der?

3. Frage: Wie kann es sein, dass bei einer angeblichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland das Potsdamer Abkommen immer noch als gültiger mulitlateraler Vertrag in der Liste der gültigen Verträge für die USA geführt wird? - siehe auch Klage gegen die 5 Alliierten.

4. Frage: Der Einigungsvertrag wurde letztmalig geändert im Jahr 2021. Wäre die Vereinigung von BRD und DDR abgeschlossen, dann wären keine Änderungen des Einigungsvertrages nötig - oder? Die teilsouveränen Staaten BRD und DDR bestehen also fort und deshalb gibt es nach wie vor mit einem enormen Geldaufwand jeweils 2 Standorte für das Bundesaußenministerium - einen in Bonn für die BRD und einen in Berlin für die DDR, genauso wie für das Bundesfinanzministerium usw.....

 

Wer die deutsche Reichsstaatsangehörigkeit ausdrücklich ausgeschlagen hat, dem wurde amtlich mit einer Urkunde bestätigt, dass er „Deutscher im Sinne von Art. 116 GG“ ist - siehe Anlagen zur Klage gegen die 5 Alliierten.

 

Doch durch eine 1999 vorgenommene Einfügung von § 40a in das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 wurde diesen „Deutschen im Sinne von Art. 116“ die ausdrücklich ausgeschlagene Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches WIEDER aufgezwungen.

Das bedeutet: Die heutigen Grenzen Europas und damit die Friedensordnung wird in arglistiger Weise abgelehnt. Damit liegt der Straftatbestand nach Anklagepunkt 1 der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse - Verschwörung gegen den Frieden vor.

Das Aufzwingen der Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches ist der Vorwurf nach Anklagepunkt Nr. 2 der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.

Eine falsche Staatsangehörigkeit vorzutäuschen, um Vorteile gegenüber anderen Staatsangehörigen zu erlangen, ist eine verbotene Kriegshandlung.

In Bayern wurde die Gewaltentrennung vollständig beseitigt. Herr Söder ist de facto oberster Richter und Staatsanwalt in einer Person. Das ist Hochverrat. Eine Kriegserklärung gegen das Wertebündnis NATO.

Für diesen vorhersehbaren Fall wurden die Feindstaatenklauseln der Charta der Vereinten Nationen, Art. 53 und 107 geschaffen. Danach kann jeder entschädigungslos enteignet werden, der sich an unerklärten, heimtückischen Kriegshandlungen beteiligt.

 

Was ist zu tun?

Den Vorwurf, sich an heimtückischen Kriegshandlungen zu beteiligen, kann jeder „Deutsche“ ganz leicht entkräften. Er muss nur erklären, dass er einer Verfassung zustimmt, in der die Staatsgrenzen definiert sind. Das sollte doch kein Problem sein. Warum macht das Herr Söder nicht?

Streitigkeiten zwischen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Reich werden in Schiedsgerichtsverfahren geklärt. Schiedsurteile gehen allen staatlichen Gerichten vor und werden in 168 Staaten vollstreckt.

Von den mit anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen profitieren nur „Deutsche im Sinne von Art. 116 GG“. Die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches haben keine Berechtigung dazu.

 

Und wer sich fragt, wer dahinter stecken könnte, dass Deutschland keine Verfassung hat, der sollte unsere Klage lesen gegen die 5 Alliierten.

 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 1999

Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Vom 15. Juli 1999

 

§ 40a

1 Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

(Bemerkung: Es ist das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913! Die BRD hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz, also ist es nach wie vor die Staatsangehörigkeit des nationalsozialistischen Reiches, denn auch nach der Machtergreifung Hitlers wurde das Gesetz beibehalten, genauso wie mit der Weimarer Verfassung. Da können sie den Namen des Gesetzes so oft ändern wie sie wollen.)

 

Dann kam die Reklamation von Herrn Beowulf von Prince im Oktober 2020, dass diese Einfügung ohne seine Zustimmung illegal ist.

Daraufhin wurde der § 40a komplett ohne Bundestagsdebatte gestrichen.

Artikel 1 - Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (4. StAGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3538 (Nr. 54); Geltung ab 20.08.2021

 

§ 40a wird aufgehoben.

 

In § 15 hat man nun das erste Mal Zeitphasen aufgeführt. Danach ändert sich nichts - es gibt nach wie vor mindestens 2 Staatsangehörigkeiten in der BRD. Das würde sich erst mit einer Verfassung und einem eigenen Staatsangehörigkeitsgesetz ändern.

In der Zwischenzeit hat man zur Verschleierung den § 40a erneut überschrieben. Juristisch ist das nicht in Ordnung. Jeder sollte nachvollziehen können, was wann geändert wurde, ohne große Recherchen.

An das Bundesverwaltungsamt:

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MusterAusschlagung 17.11.2021.pdf
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Anlagen dazu:

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Achtung! Diese Verfassung ist in der Zwischenzeit überholt!
5aErste Verfassung 07.6.2021.pdf
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Staatsangehörigkeitsgesetz der Bundesrep
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Generalbundesanwalt18.10.2021pdf-1.pdf
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Generalbundesanwalt09.11.2021pdf-1-1.pdf
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Antwort EU 16.9.2021.pdf
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