1. Änderung des § 217 ZPO zu den Unterschriften der Richter auf den Urteilen
Nachdem wir unentwegt seit 2006 die verantwortliche Unterschrift der Richter, Staatsanwälte und Beamten angemahnt haben, wurde am 1.7.2014 das Gesetz geändert. Das ist der Beweis dafür, dass wir von Anfang an Recht hatten.
Nun könnte man sich ja damit zufrieden geben, wenn die Beglaubigungen wenigstens nach Gesetz erstellt werden. Jedoch werden diese meistens nicht durch Justizbeamte, sondern durch weisungsgebundene und damit nicht verantwortliche Justizangestellte oder-beschäftigte oder wie immer sie bezeichnet werden, vorgenommen. Diese bestätigen außerdem nicht, wie es im Beurkundungsgesetz vorgeschrieben ist, dass das Original in der Akte tatsächlich von einem Richter unterschrieben wurde. - Vergleichen Sie einfach einmal, wie ein Notar eine Unterschriftsbeglaubigung vornimmt....
Infoblatt § 317 ZPO alte und neue Fassun
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2. Die hoheitlichen Befugnisse der BRD
Wer immer noch glaubt, die BRD wäre ein souveräner Staat, der sollte sich doch einmal anschauen, wie sich die BRD selbst definiert. Auch wenn das Steuerabkommen mit der Schweiz letztendlich nicht zustande gekommen ist, zeigt es doch die Wahrheit auf.
Prof. Urs Saxer von der Universität Zürich in seinem Buch "Staatenentstehung": Der Freistaat Danzig ist ein souveräner Staat. Aber es entzieht sich seiner Kenntnis, welches Völkerrechtssubjekt die Bundesrepublik Deutschland ist....
Infoblatt Hoheitliche Befugnisse der BRD
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Der komplette Vertragstext ist einsehbar hier
Gesetzestext Zusatzprotokoll I und II zu dem Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949
Art. 3
Dieses Gesetz gilt, vorbehaltlich der Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika auf den Gebieten der Sicherheit und des Status, auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Gesetzestext Zusatzprotokoll I und II zu
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