Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Besatzungsrecht.
Es ist eine Selbstverpflichtungserklärung der BRD gegenüber den Alliierten.
Es ist weder ein Staatsvertrag, wie der Staatsvertrag von Österreich, noch eine Verfassung.
Wie könnte denn in einer Verfassung stehen, dass diese am Tage einer Verkündung einer Verfassung ihre Gültigkeit verliert?
Art. 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts: Dazu gehört z.B. der Versailler Vertrag, die Haager Landkriegsordnung.
Die BRD ist also verpflichtet den Versailler Vertrag einzuhalten, genauso wie die Haager Landkriegsordnung.
Diese Verträge gehen allen deutschen Gesetze vor: d. h. alle Gesetze, die diesen Verträgen widersprechen, sind illegal.
Diese Verträge erzeugen Rechte und Pflichten: d. h. die BRD ist verpflichtet, diese einzuhalten.
Diese Verträge erzeugen Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes: d. h.
1. alle Bewohner sind dazu verpflichtet, diese Verträge einzuhalten - alle Bewohner heißt, dass sogar die verpflichtet sind, die keine Deutschen sind, sondern nur den Wohnsitz in der BRD haben, die sich auf dem Gebiet der BRD aufhalten.
2. unmittelbar heißt, dass sich kein Bewohner auf seine Couch zurückziehen kann und behaupten kann, dass die Politiker verantwortlich sind, wenn dieses Völkerrecht nicht eingehalten wird
Dort steht nicht: unmittelbar für die Bundestagsabgeordneten.
Dort steht: unmittelbar für die Bewohner.
Beispiel: Der Entzug der Danziger Staatsangehörigkeit von Herrn Beowulf von Prince ist u.a. ein Bruch des Versailler Vertrages und der UN-Menschenrechte, der EU-Menschenrechte:
Der Entzug einer Staatsangehörigkeit ist verboten!
Die Staatsangehörigkeit Freie Stadt Danzig ist Bestandteil des Versailler Vertrages.
Die Täter beim Entzug der Staatsangehörigkeit Freie Stadt Danzig wurden durch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse verurteilt und hingerichtet.
Das heißt, dass jeder Bewohner des Bundesgebietes nach dem Grundgesetz verpflichtet ist - unmittelbar verpflichtet ist - dafür zu sorgen, dass die Verfolgungen wegen der Danziger Staatsangehörigkeit beendet werden.
Beispiel: ungesetzliche, abhängige und parteiische Richter:
Das ist ebenfalls nach den UN-Menschenrechten, Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und EU-Menschenrechtskonvention verboten.
Das heißt, dass jeder Bewohner des Bundesgebietes nach dem Grundgesetz verpflichtet ist - unmittelbar verpflichtet ist - dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit, Gesetzlichkeit und Unparteilichkeit der Richter in der BRD hergestellt ist.
Dieser Artikel verpflichtet zum Widerstand, sollte das Völkerrecht nicht mehr eingehalten werden.
Es berufen sich viele auf Art. 20 GG. Dort steht das Recht.
Aber hier steht die Pflicht! Niemand darf deshalb in der BRD wegen der Wahrnehmung seiner Pflicht verurteilt werden.
Das geschieht jedoch! Damit handelt nicht mehr die BRD nach dem Grundgesetz, sondern das Deutsche Reich mit dem Recht von 1945.
Der Artikel 25 Grundgesetz bezieht sich auf das allgemeine Völkerrecht. Dazu gehört, wie oben bereits zitiert, die Haager Landkriegsordnung.
Der Artikel 25 GG bezieht sich auf Artikel 25 dieser Haager Landkriegsordnung. Dort steht, dass der Angriff auf unbefestigte Städte, also Zivilbevölkerung verboten ist. Genau das haben aber die Nazis gemacht. Sie haben u.a. die Freie Stadt Danzig zur Festung erklärt. Eine Festung kann im Krieg vollkommen zerstört werden. Sie haben damit die Freie Stadt Danzig der völligen Vernichtung preisgegeben. D.h. es wurden Zivilbevölkerung und Flüchtlinge als Schutzschilder missbraucht. Der Schutz, den die Haager Landkriegsordnung der Zivilbevölkerung mit Artikel 25 (als Menschenrecht im Krieg) gewährt, wurde aufgehoben.
Das war Anklagepunkt Nr. 1 der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.
Auch mit der Zivilbevölkerung anderer Städte, wie Breslau, Königsberg usw. die ebenfalls zu Festungen erklärt wurden, hatten die Nazis kein Mitleid. In Berlin wurde den Alliierten ein nach der Haager Landkriegsordnung verbotener Häuserkampf aufgezwungen, zu einem Zeitpunkt zu dem der Krieg schon lange verloren war. Die Alliierten hätten sich darauf nicht einlassen müssen.
Fragen Sie sich selbst: Wenn sich eine Kriegspartei nicht mehr an einen Vertrag hält, ist dann die andere Partei verpflichtet diesen noch einzuhalten? Die Folge ist doch dann logischer Weise, dass wenn die eigenen Staatsangehörigen bereits die Bevölkerung der völligen Vernichtung preisgegeben haben, kann der Gegner das gleiche Recht beanspruchen. Er muss nicht in einem für ihn blutigen Häuserkampf Haus für Haus erobern...
Damit das nie mehr passiert, wurde den Deutschen ins Grundgesetz geschrieben, dass sie unmittelbar zum Widerstand verpflichtet sind und sich nicht mehr auf irgendwelche Eide berufen können.
Beowulf von Prince
Schweizer Str. 38
AT-6830 Rankweil
Österreich