Art. 101 Grundgesetz
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts soll dazu dienen den gesetzlichen Richter zu garantieren. Das ist dann der Fall, wenn nichts und niemand vorher bestimmen kann, welcher Richter welchem Fall zugeteilt wird. Jeder hat damit das Recht und die Chance auf jeden Richter.
Dazu müssen die Geschäftsverteilungspläne in einem gegensätzlich rotierenden System erstellt werden. In Bayern z. B. werden jedoch die eingehenden Fälle dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens einem Richter zugeordnet. Damit ist immer der gleiche Richter für ihn zuständig - nicht nur das, die ganze Familie hat immer den gleichen Richter. Andere Richter sind ausgenommen. Da das nicht dem Gesetz entspricht, agieren an solchen Gerichten ungesetzliche Ausnahmerichter.
Baden-Württemberg und andere Bundesländer
Geschäftsverteilung beim Landgericht Konstanz
Über den nachfolgenden Link können Sie den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan aufrufen (pdf-Datei, 267kB):
Stand: 01.02.2019
"Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.
LANDGERICHT KONSTANZ Konstanz, den 29.01.2019 Das Präsidium E 320L Ko
2)Kleine Strafkammern
Die Berufungen werden durch die vom Präsidenten bestimmte Geschäftsstelle (Eingangsgeschäftsstelle) in der Reihenfolge ihres Eingangs nach folgendem Turnus der 5., 6. und 8. Strafkammer zugeteilt: Ein Turnus besteht aus jeweils 18 Eingängen, von denen die jeweils ersten 9 Verfahren im Wechsel der 5., 6. und 8. Strafkammer, die jeweils weiteren 6 Verfahren im Wechsel der 5. und 6. Strafkammer und die letzten 3 Verfahren der 6. Strafkammer zugeteilt werden. Im Turnus sind die gem. IV Ziff. 5 b), 6 b) sowie 8 b) und c) eingehenden Berufungen vorab zu berücksichtigen. Gehen mehrere Berufungen gleichzeitig ein, werden sie jeweils nach dem Lebensalter der Beschuldigten, beginnend mit dem ältesten, zugeteilt. Die an einem Tag eingehenden Verfahren gelten als gleichzeitig eingegangen. Maßgebend ist der Eingang beim Landgericht. Haben mehrere Prozessbeteiligte Berufung in einer Sache eingelegt, gilt dies als eine Berufung
Die Realität in Bayern und anderen Bundesländern.
Seit mindestens dem Jahre 2006 agieren in Bayern ungesetzliche Ausnahmerichter.
Die Fälle werden nach dem Alphabet zugeteilt. Jeder verhandelt immer vor dem gleichen Richter. Andere Richter sind ausgenommen. Damit sind die Richter denen die Fälle nach dem Alphabet zugeteilt werden ungesetzliche, nicht gestattete Ausnahmegerichte.
Landgericht Coburg im Internet:
Ordentliche Gerichtsbarkeit · OLG Bamberg
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Richter Anton Lohneis am 22.10.2018:
„Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass Akteneinsicht in Geschäftsverteilungsplänen am Landgericht Coburg nur auf der Geschäftsstelle genommen werden kann und diese nicht übersandt werden“.
Frau Karin Leffer und Familie Ott wollten den Geschäftsverteilungsplan am Amtsgericht Coburg einsehen. Erst wurden sie abgewiesen. Auf den Hinweis, dass Baden-Württemberg seine Geschäftsverteilungspläne im Internet präsentiert, bekamen sie nach 20 Minuten Wartezeit ein paar lose Blätter ohne Unterschrift präsentiert. Eine Zuteilung der Fälle war nicht ersichtlich.
Waren im Jahr 2007 noch Aktenordner vorhanden, mit sämtlichen Zuteilungsplänen und Unterschriften zum Vergleich von allen Richtern, die man jederzeit einsehen konnte, so wurden die Schikanen mit den Jahren immer mehr, bis schließlich kein Einblick mehr gewährt wurde.
Wie kocht man einen Frosch? Wird er ins heiße Wasser geschmissen, hüpft er sofort wieder raus. Wird die Temperatur langsam erhöht, merkt er es nicht, bis es plötzlich zu spät ist.....
Weiter zu: IV. Die Folge aus abhängigen Richtern
Die Willkür in der BRD
Inhaltsverzeichnis:
1. Völkerrecht in Bezug auf gesetzliche, unabhängige und unparteiische Gerichte
2. Innerstaatliche Gesetze der BRD zu gesetzlichen, unabhängigen und unparteiischen Gerichte
3.1 Abhängige Richter in der BRD
3.1.1Parlamentswahl
3.1.2 Richterwahl
3.1.2.1 Stellungnahmen
3.1.2.2 Ernennung der Richter durch eine Behörde
3.1.2.3 Richter unterliegen im Disziplinarverfahren einer politischen Behörde
3.2 Parteiische Gerichte in der BRD
Bäumchen wechsel dich...
3.3 Ungesetzliche Richter in der BRD
3.3.1 Gesetzliche Bestimmungen
3.3.2 Die Geschäftsverteilungspläne
4. Die Folge aus abhängigen Richtern
4.1 Die fehlenden Unterschriften dieser Richter
4.1.1Gesetzliche Bestimmungen
4.1.2 Falsche Beglaubigungen
4.1.3 Falsche Stempel
4.1.4 Wer haftet?
4.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Protokollführung
4.2.2 Fehlende Zeugenaussagen
4.2.3 Die Realität im Gerichtssaal und im Gerichtsprotokoll
4.2.4 Fazit
4.3.1 Gesetzliche Bestimmungen
4.3.2 Fazit - die BRD ist nicht EU-rechtskonform
5. Fazit - die BRD handelt als Deutsches Reich
Beowulf von Prince
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