3. Realität in der BRD

3.2 Parteiische Gerichte

Aufhebung der Gewaltentrennung und -kontrolle

Bäumchen wechsel dich

Dadurch, dass zwischen dem Posten als Staatsanwalt und Richter, noch dazu am gleichen Gericht ständig gewechselt wird, ist die in der Demokratie geforderte Trennung der drei Staatsgewalten aufgehoben. Staatsanwälte, werden zu Richtern im gleichen Fall ernannt und urteilen über ihre eigene Ermittlungstätigkeit. Oder sie werden zu den Disziplinarvorgesetzen dieser Richter ernannt, die über ihre Ermittlungsarbeiten urteilen sollen.

Hier ein paar Beispiele für den ständigen Wechsel:

Clemens Lückemann (59 Jahre) wurde in seiner ersten Stellung.... Sie verabschiedete Peter Werndl in den Ruhestand und führte zugleich Clemens Lückemann in das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg ... ein.... Nach einer Station als Staatsanwalt in Würzburg wechselte er im Dezember 1984 in das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Dort war er - unterbrochen von weiteren Stationen in der richterlichen Praxis - mit unterschiedlichsten Aufgaben betraut..... Zuletzt wurde er im Juli 2009 zum Generalstaatsanwalt in Bamberg befördert. Zum Februar diesen Jahres hat er die Nachfolge von Peter Werndl als Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg angetreten.

 

Herr Lohneis war ..... er als Richter an den Amtsgerichten Lichtenfels und Bamberg tätig, bevor er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Coburg wechselte. Im Jahr 2000 wurde er zum Oberstaatsanwalt ernannt, knapp sieben Jahre später zum Direktor des Amtsgerichts Coburg. Seit 1. Januar 2010 steht er als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg vor. ...

 

Der Leitende Oberstaatsanwalt tritt die Nachfolge von Friedrich Krauß an, der ans Landgericht nach Bamberg gewechselt ist." - http://www.infranken.de/regional/coburg/Anton-Lohneis-wird-neuer-Praesident-des-Landgerichts-Coburg;art214,1141674#no_accepted

 

Anton Lohneis wird neuer Präsident des Landgerichts Coburg

Der Leitende Oberstaatsanwalt tritt die Nachfolge von Friedrich Krauß an, der ans Landgericht nach Bamberg gewechselt ist.

 

 

http://www.vaeternotruf.de/staatsanwaltschaft-coburg.htm

Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Coburg

 

Raffaele Trotta (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Coburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Coburg (ab 01.05.2011, ..., 2014) - ab 1993 Staatsanwalt in Coburg. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1996 als Richter am Amtsgericht Kronach (Familien- und dann Strafsachen) aufgeführt. Ab 2003 Richter am Landgericht Coburg, bearbeitete erst- und zweitinstanzliche Zivilsachen und war Pressereferent. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1989 als Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Coburg aufgeführt.

 

Gerold Seifert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Kronach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kronach (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.11.1982 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 und 1988 ab 01.05.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.11.1984 als Richter am Amtsgericht Kronach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kronach aufgeführt.

 

Michael Rank (Jg. 1944) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg (ab 01.07.1997, ..., 2009) - ab 1975 Richter am Landgericht Coburg. Danach Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg, dann über elf Jahre Richter am Amtsgericht Kronach, bevor er als Gruppenleiter wieder zur Staatsanwaltschaft Coburg wechselte. 1994 zum Richter am Amtsgericht Coburg als ständiger Vertreter des Direktors ernannt. Danach Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Ab 1997 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg.

 

Dr. Friedrich Krauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bamberg / Präsident am Landgericht Bamberg (ab 01.07.2015, ..., 2016) - zunächst bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Anschließend an das Amtsgericht Kronach, das Amts- und Landgericht Coburg sowie an die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Bamberg. Ab 2006 Vizepräsident am Landgericht Coburg. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1988 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1997 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Vizepräsident am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2009 als Präsident am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2011 als Präsident am Landgericht Bamberg aufgeführt.

 

Anton Lohneis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg / Präsident am Landgericht Coburg (ab , ..., 2015, 2016) - ab 1987 Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Nach Amtszeit als Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Bamberg war er Richter an den Amtsgerichten Lichtenfels und Bamberg, bevor er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Coburg wechselte. Ab 01.06.2000 zum Oberstaatsanwalt ernannt, knapp sieben Jahre später zum Direktor des Amtsgerichts Coburg. Seit 1. Januar 2010 steht er als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg vor. Ab 01.06.2000 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Präsident am Landgericht Coburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 31.07.2015: "Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg, Anton Lohneis, wird neuer Präsident des Landgerichts Coburg. Darauf hat sich in dieser Woche der Präsidialrat, das Präsidialvertretungsgremium der Richterinnen und Richter, geeinigt, was am Freitag wiederum per Presseerklärung vom Oberlandesgericht Bamberg (OLG) mitgeteilt wurde. Anton Lohneis tritt die Nachfolge von Friedrich Krauß an, der ans Landgericht Bamberg gewechselt und dort seit 1. Juli als Präsident tätig ist. Wann Anton Lohneis sein neues Amt antreten wird, steht laut Mitteilung des OLG noch nicht fest. Auch die Ernennungsurkunde sei noch nicht ausgehändigt worden.
Der Leitende Oberstaatsanwalt tritt die Nachfolge von Friedrich Krauß an, der ans Landgericht nach Bamberg gewechselt ist." - http://www.infranken.de/regional/coburg/Anton-Lohneis-wird-neuer-Praesident-des-Landgerichts-Coburg;art214,1141674#no_accepted

 

Daniel Kolk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Coburg (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.01.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.01.2007 als Richter am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.01.2007 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

Johannes Gründel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Lichtenfels / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lichtenfels (ab 01.09.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1997 als Richter am Amtsgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.02.1997 als Richter am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2011 als Direktor am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. 2011, 2012: Betreuungssachen. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Lichtenfels. 2014: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lichtenfels.

 

Dr. Christoph Gillot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg (ab 01.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.03.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2004 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2010 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2011 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg aufgeführt.

 

Klaus Budewig (geb. 11.11.1941) - Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.1995, ..., 2004) - 1969 Eintritt in die bayerische Justiz. 9. Juni 1972 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg. 1972 Richter beim Landgericht Coburg. 1977 Richter am Oberlandesgericht Bamberg. 1980 Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg. 1986 Leitung des Amtsgerichts Bayreuth. 1993 Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Coburg. Ab 1. August 1995 Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden. Seit 1996 war er Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes; seit Mai 2005 dessen Präsident.

 

Andreas Bauer (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg (ab 16.02.2006, ..., 2008 ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.03.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt.

 

Ulrike Barausch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Lichtenfels / Direktorin am Amtsgericht Lichtenfels (ab , ..., 2017 ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.1996 als Richterin am Amtsgericht Kronach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.1996 als Richterin am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Coburg aufgeführt.

 

Dr. Michael Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg (ab 16.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.2007 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.2008 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.05.2015 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt

 

Dr. Philipp Karr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg (ab 16.10.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2005 als Regierungsrat im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.09.2006 als Richter am Amtsgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.10.2013 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg - halbe Stelle - aufgeführt.

 

Ursula Haderlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Coburg / Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg (ab 01.06.2007, ..., 2014) - ab 01.07.2001 Richterin am Landgericht Coburg.

 

http://blog.justizfreund.de/der-luegende-praesident-des-lg-coburg-in-der-ns-unrechts-justiz-einsicht-in-den-geschaeftsverteilungsplan-nur-auf-der-geschaeftsstelle-22-10-2018/

 

Richterin Barausch LG-Coburg: „Ihre Eingaben werden entweder nicht bearbeitet oder sind automatisiert abzuweisen, wie es meine Kollegen auch alle machen“.

 

Sinngemäß das gleiche erklärte auch Richter Dr. Friedrich Krauß als Zeuge bei Gericht. Es wurde festgestellt, daß seine Erklärung der Wahrheit entspricht und vollkommen richtig ist auch von einem Staatsanwalt Imhof aus Coburg.

 

Man darf in der Coburger Justiz nicht sagen, daß die Zeugenaussage eines Richters gelogen ist/war, sondern man muß erklären, daß es.....

Dadurch ist natürlich keiner auch nur im geringsten Befangen.

Das linke Bild zeigt Richter Anton Lohneis und Richter Dr. Friedrich Krauß beim freundlichen Grinsen.

Das linke Bild zeigt Richterin Ulrike Barausch und den Präsidenten des OLG-Bamberg ,Richter Clemens Lückemann, beim freundlichen Grinsen.
Richter Lückemann und Richterin Barausch finden es in Ordnung, daß Beschwerden von Nichtjuristen nicht bearbeitet werden.

 

Der Gerichtspräsident ist Disziplinarvorgesetzter der Richter. In dieser Funktion ist er Zeuge, Polizist, Staatsanwalt und Richter in einer Person. Lediglich durch ein Verfahren vor dem Richtergericht (das wieder Partei ist) wird die Funktion des Richters ersetzt. Gegenstand eines Disziplinarverfahrens kann bereits ein ausgebesserter Schreibfehler sein. Das Gerichtspersonal ist gehalten dies zu melden. Auch Familienangelegenheiten können Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sein. Dazu kommt der Straftatbestand der Rechtsbeugung, § 339 StGB. Stimmt ein Richter nicht mit der Anklage die sein Vorgesetzter als Staatsanwalt erhoben hat überein, droht ihm eine Strafverfolgung, bei der er sein Amt und alle Rechte verliert. In Nürnberg hat sich ein Richter im Gericht erhängt. Wäre es aus Liebeskummer gewesen, so hätte er dies zu Hause gemacht. Er hat es aber im Gericht gemacht, als Zeichen.

 

 

 

Jura-Forum:

https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=54390

In Bayern.

"Wer eine Tätigkeit als Richter im hiesigen Geschäftsbereich anstrebt, entscheidet sich damit zugleich für eine Tätigkeit als Staatsanwalt. In Bayern ist der Wechsel zwischen Richteramt und staatsanwaltschaftlichem Dienst die Regel."

 

http://www.justiz.bayern.de/berufe-und- ... sanwaelte/

Antwort auf:

Entsteht dadurch nicht ein gewisser Korpsgeist zwischen Richter und Staatsanwaltschaft?

Es kommt bei Proberichtern regelmäßig zur absurden Situation, dass sie am Freitag bei der StA in einer Abteilung waren und am Montag als Richter über genau die Sachen verhandeln sollen. Vor allem bei Jugendrichtern führt es dazu, dass sie beim Dezernatwechsel gerne mal 1/3 gleich wegen Befangenheit wegpacken können. Löst dann aber natürlich nicht das Problem, dass der Sitzungsvertreter vor dem Wochenende noch der Büronachbar war.

 

 

 

 

Die Willkür in der BRD

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Völkerrecht in Bezug auf gesetzliche, unabhängige und unparteiische Gerichte

 

 

2. Innerstaatliche Gesetze der BRD zu gesetzlichen, unabhängigen und unparteiischen Gerichte

 

 

3. Die Realität in der BRD

3.1 Abhängige Richter in der BRD

3.1.1Parlamentswahl

3.1.2 Richterwahl

3.1.2.1 Stellungnahmen

3.1.2.2 Ernennung der Richter durch eine Behörde

3.1.2.3 Richter unterliegen im Disziplinarverfahren einer politischen Behörde

 

3.2 Parteiische Gerichte in der BRD

      Bäumchen wechsel dich...

 

3.3 Ungesetzliche Richter in der BRD

3.3.1 Gesetzliche Bestimmungen

3.3.2 Die Geschäftsverteilungspläne

 

 

4. Die Folge aus abhängigen Richtern

4.1 Die fehlenden Unterschriften dieser Richter

4.1.1Gesetzliche Bestimmungen

4.1.2 Falsche Beglaubigungen

4.1.3 Falsche Stempel

4.1.4 Wer haftet?

 

4.2 Protokollfälschung

4.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Protokollführung

4.2.2 Fehlende Zeugenaussagen

4.2.3 Die Realität im Gerichtssaal und im Gerichtsprotokoll

4.2.4 Fazit

 

4.3 Fehlende zweite Instanz

4.3.1 Gesetzliche Bestimmungen

4.3.2 Fazit - die BRD ist nicht EU-konform

 

 

5. Fazit - die BRD handelt als Deutsches Reich