Die politische Verfolgung

9. Warum die Gesetze nicht mehr angewendet werden

Je korrupter ein Staat,

desto mehr Gesetze braucht er

 

Publius Cornelius Tacitus (55-120 n.Chr.)

 

Es war also offensichtlich, dass die Gesetze zur Gerichtsbarkeit nicht angewendet wurden. Man tat nur so, als ob. Wurde erkannt, dass ein § nicht angewendet wurde und man reklamierte als Bürger, hatte das keinerlei Folgen. Zeigte man die betreffenden Beamten an, weil sie Gesetze missachteten und auch nach mehrmaligen Anmahnungen nicht gewillt waren, diese korrekt anzuwenden, hatte das ebenfalls keinerlei Folgen. Die Anzeigen wurden nicht bearbeitet.

 

Im Jahr 2006 wurde das Erste Bundesbereinigungsgesetz geschaffen und am 23.11.2007 das Zweite. Daraufhin war klar, dass noch ein Drittes folgen würde.

Mit dem Ersten Bundesbereinigungsgesetz hatte man die Einführungsgesetze vom Gerichtsverfassungsgesetz, der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung aufgehoben. Dann folgte das Zweite Bundesbereinigungsgesetz. Es sollte allem noch die Krone aufsetzen. Es wurde die Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben und damit wieder eingeführt. Beo rief wegen der Wichtigkeit daraufhin beim Bundestag an:

„Können Sie mir bitte mitteilen, wann die Lesung zum Zweiten Bundesbereinigungsgesetz stattgefunden hat und welche Bundestagsabgeordnete anwesend waren?“ fragte er am Telefon die Sekretärin.

„Da muss ich im Protokoll nachschauen. Welcher Tag soll das gewesen sein?“ entgegnete diese.

„Es ist das Gesetz vom 23.11.2007 lt. Bundesgesetzblatt I Seite 2614.“, antwortete Beo.

Die Sekretärin fing an zu suchen. Nach einer Weile kam die Frage: „Sind Sie sich sicher, dass es der 23.11.2007 ist?“

„Ja, das steht hier und es handelt sich hier um 78 verschiedene Gesetze, die geändert oder aufgehoben wurden. Die Sitzung müsste also äußerst lange gewesen sein.“

„Nein, ich finde hier nichts an diesem Tag. Das verstehe ich nicht, das kann nicht sein.“

„Ja finden Sie denn das Bundesbereinigungsgesetz? Schauen Sie doch Mal nach unter Bundesbereinigungsgesetz.“

„Welche Seite im Bundesgesetzblatt war das?“ – „Das war die Seite 2614.“

„Ja, das finde ich im Bundesgesetzblatt. Das steht hier und wirklich, es sind 80 Artikel.“ Sie suchte weiter. „Das gibt es doch nicht, dass das nicht im Protokoll steht. Ich verstehe das nicht.“

Nach einer Weile gab die Sekretärin die Suche auf und sagte völlig durcheinander und außer sich: „Es tut mir leid. Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Ich weiß nicht, warum da keine Lesung im Protokoll steht.“

Beo bedankte sich und ließ eine vollkommen irritierte Sekretärin zurück. Er schrieb anschließend eine Anfrage an den Bundestag. Darauf bekam er die schriftliche Antwort von einem Dr. Histand, dass die Lesung am 23.11.2007 im Bundestag stattgefunden hätte. ???

 

Bei weiteren Anfragen, bezüglich der Gesetze zur Unterschrift usw. antwortete uns in der Zukunft stets dieser Dr. Histand......

 

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stand, dass jedes Gesetz beinhalten muss, wo es anzuwenden ist – also der sogenannte Geltungsbereich, denn es muss für jedermann klar sein, wo dieses Gesetz gilt.

Mit der Aufhebung der Einführungsgesetze wurde der Geltungsbereich jedoch gestrichen. Bei Nachfragen bei Juristen kam immer die Antwort, dass der Geltungsbereich nicht nötig wäre, dass die Einführungsgesetze nicht mehr nötig wären, denn es wären alte, längst überholte Gesetze usw. Dann erhebt sich natürlich die Frage, warum es diese Gesetze überhaupt gegeben hat, wenn das alles überflüssig ist und warum man über 100 Jahre es nicht für nötig befunden hatte, diese aufzuheben.

 

Wir machten uns die Arbeit, uns mit dem Artikel 4 des Zweiten Bundesbereinigungsgesetzes intensiv auseinanderzusetzen. Das war gar nicht so einfach. Wir wollten aber natürlich auch, dass die Juristen sich dazu äußerten. Schließlich ging es ja um ihr ureigenstes Handwerkszeug. Sie mussten doch wissen, worauf sie sich berufen konnten und worauf nicht. Schließlich wurde sogar jahrelang von uns im Internet eine Belohnung von 1.000,- € ausgesetzt, für den Juristen, der uns dieses Gesetz einmal genau erklären konnte und in unserer Erklärung einen Widerspruch entdeckte. Aber kein Jurist antwortete uns je.

 


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