Warum lässt der Richter die Frage denn nicht zu, warum er wegen Verstoss gegen das Waldgesetz und nicht wegen Verstoss gegen das Baulandgesetz angezeigt wurde?
Wenn er als Forstbeamter ein Grundstück als Bauplatz verkauft, obwohl das Waldgesetz dies verbietet, muss er als Fachmann dies wissen und würde täuschend handeln (§ 263 StGB). Würde er als Beamter handeln und nicht als Privatmann, würde er den Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfüllen. Darauf steht Gefängnis!
Tatsächlich hatte Beo aber wie bereits oben erwähnt, das Grundstück zunächst nur zum Selbstkostenpreis überlassen und zur Auflage gemacht, dass innerhalb von drei Monaten ein Bauantrag gestellt werden muss. Dies wurde sogar mit einem notariellen Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht besiegelt.
Der Gedanke einer Täuschung von seiner Seite ist also völlig abwegig.
Nun hat er total bewiesen, dass kein Waldgesetz einer Bebauung für das Grundstück 1890/8 Gem. Grub am Forst entgegensteht. Damit muss dann die Strafanzeige wegen Betrugs fallengelassen werden, weil es für den Vorwurf des Betrugs wesentlich ist, was er wissen muss.
Beo kann schließlich niemanden über etwas täuschen, was er nicht selbst weiß.
Verstehen Sie, warum Richter Bauer die Frage nicht zugelassen hat, warum er unter Betreff: "Vollzug des Waldgesetzes" angezeigt wurde und nicht unter Vollzug der Baugesetze?
Der Richter Bauer wusste damit, dass die Anzeige der Oberregierungsrätin Engel den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung § 164 StGB erfüllt.
Der Richter Bauer weiß, dass er zusammen mit der "Staatsanwaltschaft" den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB begeht.
Am Rande bemerkt: Wie hoch sein angeblicher Gewinn oder angerichteter Schaden aus dem Verkauf wegen derer er von Oberregierungsrätin Engel angezeigt wurde und nicht von der angeblich Betrogenen, kann bis heute niemand beantworten. Auch das eingeschaltete Finanzamt nicht.
Um es noch einmal zu verdeutlichen:
Oberregierungsrätin Engel hat die Anzeige nicht unter Betreff Verstoß gegen das Baugesetz, sondern unter Betreff Verstoß gegen das Waldgesetz gestellt, weil Beo für das Grundstück 1890/8 Gem. Grub am Forst bereits eine Baugenehmigung erstritten hatte. In dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Az.: B 2 K 97.784 v. 25.02.99) wurde festgestellt, dass man ihm die Baugenehmigung rechtswidrig verweigerte und ihn damit rechtswidrig in seinen Rechten verletzt hat. Die Auskunft des "Landgerichts Coburg", dass der Freistaat Bayern dafür haftet, ist nach Regierungsrat Hoss falsch. Nach Auskunft von Regierungsrat Hoss ist der Freistaat Bayern, weder im Verwaltungsverfahren, noch vor dem Zivilgericht Vertreter der Gemeinde Grub am Forst. Für Amtspflichtverletzungen derselben würde der Freistaat Bayern auch nicht haften, da Amtspflichtverletzungen von Bediensteten der Gemeinde ausschließlich der Gemeinde zuzurechnen wären.
Zunächst hatte Beo den Verdacht, dass die rechtswidrige Strafverfolgung wegen der Schadensersatzforderung aus dem Schaden resultierte, der durch die jahrelange Verweigerung der Baugenehmigung in den 90er Jahren entstanden ist.
Jedoch bemerkte er mit der Zeit verschiedene Gesetzesänderungen. Aus der Art dieser Gesetzesänderungen konnte er nur einen Schluss ziehen, nämlich dass er politisch verfolgt wurde. Sein Vater hatte die deutsche (Reichs-)Staatsangehörigkeit als Bürger des Freistaates Freie Stadt Danzig immer abgelehnt. Dies musste dann aufgrund des Gesetzes v. 22.02.1955 offiziell zur Kenntnis genommen werden und Beo hatte u. a. gegen den deutsch-polnischen Grenzvertrag geklagt.
Nach dem Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR, beschloss man einen Staatsvertrag, den 2+4 Vertrag. Damit sollte der Zweite Weltkrieg endlich Geschichte sein und Deutschland seine volle Souveränität zurückerhalten. Eine von zwei Bedingungen dieses Vertrages war die Anerkennung der Grenzen zu Polen. Dies wurde mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag geregelt.
Beo war nun der Auffassung, dass wenn Deutschland die Grenze als endgültig erklärt, die Deutschen, die z.B. aus Schlesien stammten damit ja auch endgültig ihr Eigentum juristisch verloren haben. Damit standen diesen Deutschen und natürlich auch den Danzigern Entschädigung zu. D.h. die Westdeutschen hätten nun Zahlungen an diejenigen leisten müssen, die bei der Flucht aus Ostdeutschland alles verloren hatten und bei der Ankunft in Westdeutschland vollkommen von vorne anfangen mussten. Nicht nur das: Durch Grundstücksverkäufe, Darlehen, Hausbau, Einrichtung usw. verdienten die Westdeutschen an den Ostdeutschen, die erst einmal vor dem nichts standen.
Solche Gedanken wollte man wohl erst gar nicht aufkommen lassen. Aufgrund seiner Klage wurde prompt das Gesetz zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert, woraufhin eingereichte Klagen nicht mehr beantwortet werden müssen.....
Nachdem Beo aber feststellte, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht die Souveränität besitzt, völkerrechtlich relevante Verträge abzuschließen, ließ er die Sache auf sich beruhen.
Aber was, wenn genau wegen dieser Klage eine politische Verfolgung angezettelt wurde? Er hatte sich mit dieser Klage schließlich als Danziger Staatsangehöriger „geoutet“, dem noch Schadensersatz und Reparationsleistungen zustanden.
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Der Vater von Beo hat als Staatsangehöriger der Freien Stadt Danzig vom Gesetz v. 22.02.1955 zur Ausschlagung der deutschen (Reichs-) Staatsangehörigkeit ausdrücklich Gebrauch gemacht. In Sachen der Auslegung von deutschem Recht für Staatsangehörige der Freien Stadt Danzig ist nicht das Bundesverfassungsgericht der BRD zuständig, sondern der Ständige Internationale Gerichtshof in Den Haag (Präzedenzfall Serie A/B Nr. 65 von 1935).
Das Bundesverfassungsgericht ist bereits nicht dem Grundgesetz entsprechend besetzt, weil die Abgeordneten der BRD nicht verfassungsgemäß, nämlich unmittelbar gewählt sind, sondern mindestens 50% von den Parteien ernannt werden und auch die Parteispitze nicht durch Urwahl gewählt wird, sondern vom Parteivorstand.
Wen wundert es da, dass beim Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes steht:
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht § 106 [Inkrafttreten] --------
Richtig!!!
Da steht nicht, wann und wo das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht in Kraft getreten ist.
Aber kommen wir zunächst zurück zu dieser Verhandlung:
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Beo fragte Regierungsrätin Engel: Auf was beziehen Sie sich denn?
Zeugin Engel: Das hat ja mit der Sache jetzt nichts zu tun.
Herr Richter Bauer unterbrach Beo und ließ die Frage nicht zu, mit der Begründung, er würde die Frage nicht verstehen und murmelte weiter, so dass es jeder im Saal hören konnte: „..weil sie mir nicht ins Urteil passt!“
Also das Urteil stand schon fest! Und genau so war es auch:
Zum Schluss erhob sich der Richter Bauer, um in seiner Akte ein paar Seiten weiter zu blättern und das vorgefertigte Urteil vorzulesen, ohne den Gerichtssaal zur Urteilsfindung zu verlassen - was im Gerichtsprotokoll behauptet wird.
Beo wurde zu 9 Monaten auf Bewährung wegen Betrugs verurteilt.
Über den Befangenheitsantrag, den Beo während der Verhandlung stellte, ist nie entschieden worden.
Wie Herr Bauer selbst verlangt hat, müssen Befangenheitsanträge begründet sein. Die Befangenheitsanträge wurden begründet. Bevor weiterverhandelt wird, müssen die Befangenheitsanträge begründet abgelehnt werden, damit der Beklagte sich an der Begründung für die weitere Verhandlung orientieren kann.
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