Unrecht darf uns nicht gleichgültig lassen.
Wir dürfen nicht Mitläufer und nicht Mittäter werden!
Papst Benedikt XVI. am 12.09.06 in Regensburg
Eines Tages bekam Beo einen Anruf von einer Frau Hain.
Sie holte gerne Hunde aus dem Tierheim zu sich. Jedoch hatte sie in ihrer Stadtwohnung schon mehrere Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch bellende Hunde von ihren Nachbarn erhalten. Sie suchte nach einer Lösung und kam deshalb auf Beo wegen eines Grundstückes zu. Zuerst schlug er ihr ein unerschlossenes Grundstück vor. Frau Hain lehnte das ab. Da ihr die Lage in Forsthub besser gefiel und sie überlegte, ob sie nicht sogar dort bauen wollte, entschied sie sich schliesslich für das erschlossene Grundstück direkt gegenüber dem ehemaligen Forsthaus 1890/8 Gem. Grub am Forst. Anmerkung: Im Urteil oben steht 1890/03, diese Bezeichnung war wegen der Aufteilung des Grundstückes bereits längst überholt.
Es wurde ein notarieller Vertrag über die Nutzung abgeschlossen, in dem sogar ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, falls eine Bebauung aus bautechnischen Gründen nicht möglich wäre.
Beo errichtete einen Zaun um das bereits voll erschlossene Grundstück mit Hausnummer und stellte eine ehemalige Bauhütte als Hundeunterkunft auf. Dafür war ein Preis von 16.200, -€ vereinbart. Erhalten hat er 15.000, -€. Nach mehreren Monaten Nutzung wurde von Frau Hain eine Baugenehmigung beim Landratsamt Coburg eingereicht.
Aber anstatt die erhoffte Baugenehmigung zu erhalten, wurde Beo völlig unerwartet von Frau Oberregierungsrätin Engel angezeigt. Der Vorwurf lautete "Verkauft einen Bauplatz, obwohl das Grundstück Wald ist."
Er als Forstoberinspektor musste wissen, was Wald war und was nicht!
Man kann sich also fragen, warum hier eine Beschuldigung mit einer Straftat derart begründet wird. Als Forstoberinspektor enthielt das Studium auch Jura, was z.B. Grundstücke, Wald, Bauland, Rodungsflächen usw. betraf. Einen derartigen Strafvorwurf zu formulieren musste einen tieferen Grund haben.
Die Anzeige wurde ja auch nicht von der angeblich betrogenen Frau Hain erstattet, die sich sichtlich nicht betrogen fühlte, sondern von der Sachbearbeiterin des Landratsamtes Coburg, Oberregierungsrätin Engel. Es genügt ein kurzer Blick auf Google-Earth, um sich zu überzeugen, dass dieses Grundstück niemals Wald war, ist – und sein wird. Und selbst wenn es Wald gewesen wäre, hätte es jederzeit gerodet werden können. Es wurde sogar auf einem Grundstück weiter nördlich ein paar Jahre später ein neues Haus in der Gleisenauer Str. 8 errichtet. Gegenüber dem strittigen Grundstück lag das ehemalige Forsthaus von Forsthub und das neue Haus von Beo schloss sich südlich an.
Fassen wir noch einmal zusammen:
1. Das Grundstück war niemals Wald
2. Selbst, wenn es Wald gewesen wäre, hätte es gerodet werden können, weil genügend Ausgleichsflächen zur Verfügung standen.
3. Für das Grundstück war bereits eine Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht erstritten worden.
4. Deshalb war das Grundstück voll erschlossen worden und hatte bereits eine Hausnummer.
5. Gegenüber stand das ehemalige Forsthaus Gleisenauer Str. 5
6. Die landwirtschaftliche Hofstelle Gleisenauer Str. 14 war ja ebenfalls nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gebaut worden.
7. Im Jahr 2006 wurde nördlich ein weiteres Haus in der Gleisenauer Str. errichtet – zwischen diesem Haus und dem Streitgegenstand sind höchstens 2 weitere Grundstücke.
8. Es wurde ein notarieller Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht abgeschlossen. Frage: ein Notar haftet nicht dafür, wenn wie behauptet wird, angeblich betrügerisch ein Waldgrundstück als Bauland verkauft wird??? Er beglaubigt also einen kriminellen Kaufvertrag und kassiert Geld dafür?
Beo überlegte natürlich, was dahinterstecken könnte. Er als Forstoberinspektor, der wissen MUSS was Wald ist und was nicht, wird völlig irrsinnig beschuldigt gegen das Waldgesetz zu verstossen und einen Betrug zu begehen, obwohl die Sachlage gar nicht klarer sein konnte.
Was steckte also dahinter? Da ging ja etwas nicht mit rechten Dingen zu. Er hatte bereits einen bestimmten Verdacht. Deshalb beschloss er die ganze Verhandlung auf Tonband aufzunehmen. Also erwartete er bereits, dass diese Verhandlung niemals rechtstaatlich ablaufen würde.
Beo lud deshalb alles was Beine und Ohren hatte zur Gerichtsverhandlung Az.: 3 Ds 106 Js 7394/04 am 30.03.2006 am Amtsgericht Coburg ein, um Zeuge dieser Verhandlung zu sein (u. a. Nachrichtenmagazin Spiegel, Focus, Stern, Süddeutsche, Amnesty International).
Az: 3 Ds 106 Js 7394/04 am 30.03.2006 vor dem Amtsgericht Coburg
Anklageschrift: Staatsanwalt Dr. Koch
Richter: Wolfram Bauer
anwesender Staatsanwalt: Stopfel
Auszüge aus der Abschrift der Tonaufnahme der Verhandlung:
...
Richter: Dann zu Ihnen, Herr von Prince, ich bräuchte noch kurz Ihre Personalien: Sie heißen bitte mit sämtlichen Vornamen?
Angeklagter: Beowulf Adalbert
Zeugin Hain kommt herein: Hain, Hallo, guten Tag.
Richter: Frau Hain, wenn Sie bitte draußen warten, ich ruf Sie dann.
Zeugin Hain: Ist recht.
Richter:Sie sind wo und wann geboren?
Angeklagter: 27.12.53 in Ebern
Richter: Der Familienstand ist
Angeklagter: verheiratet
Richter: Sie sind von Beruf?
Angeklagter: Zurzeit Angeklagter.
Richter: Na gut, des ist kein Beruf.
Angeklagter: Doch, doch, was soll ich sonst machen, wenn ich einen Gegenstand, der monatelang in Gebrauch ist, über den monatelang gefeilscht worden ist, über den Notar abwickle, ein Rücktrittsrecht einräume was soll ich dann noch machen. Also ich glaube, dann kann ich nichts anderes machen, als Angeklagter sein.
Richter: Des ist immer noch kein Beruf.
Angeklagter: Ja, doch, was andres kann man nicht machen. Unter den Umständen nicht, dann ist man permanent vorm Strafrichter.
Richter: So, (unverständliches Gebrummel)....
...
Richter: Hm, selbstständig
Angeklagter: Selbstständig
Dann wurde mir über 3 Jahre hinweg ein Bauantrag vom Landratsamt Coburg überhaupt nicht bearbeitet. Nach 4 Jahren hat man festgestellt, rechtskräftig, mir wurde, ich wurde rechtskräftig in meinen Rechten verletzt. Die Schadenersatzklage deswegen läuft noch, die beträgt 1,15 Mio. €
Richter: Hm.
Angeklagter: Ja, nachdem ich jetzt eben hier dann meinen Betrieb hauptsächlich hier einstellen musste, ich hatte eben hier Niederlassungen in Polen, Baumschulbetrieb, Pilzzuchtbetrieb, ich
konnte eben hier keine Gewächshäuser errichten, ich hab keine Finanzierung mehr bekommen, weil der Betrieb stagniert hatte, bin ich dann eben umgesattelt, hab mich noch mal an der Fachhochschule
hier in Coburg für Betriebswirtschaft eingeschrieben als Student.
Hab also noch mal ein, zwei Semester gemacht, bin dann aber in die Praxis gewechselt. Erst als Anlageberater und dann als Unternehmensberater.
Richter: Das sind Sie heute.
Aneklagter: Wenn ich könnte, ja.
Richter: brummelt
Angeklagter: Dürfte, ja also ich hab jetzt in der Angelegenheit in den letzten 2 Jahren 900 Schreiben gemacht. Allein mit dem Anwalt, der mich ja heute hier vertreten sollte, ist mittlerweile so ein Berg Papier. Landgerichtspräsident Dr. Eichfelder hat meine Berufung abgelehnt, weil er gemeint hat, mein Anwalt hat mich ausreichend vertreten, die Klage ist haltlos. Ich war der Meinung, der Rechtsanwalt muss hier auf die entsprechenden Gesetze eingehen, um das eben abzuwehren, damit ich hier nicht sitze. Ja, also ich muss jetzt meinen Anwalt bezahlen, er ist nicht hier. Also allein daraus. Hier allein in dieser Baugeschichte man findet keinen Anwalt, der einen auf Prozesskostenhilfe vertritt. Ich hab 30 Anwälte angeschrieben. Ich hab jetzt davon mindestens 10 Rechnungen über 10.000 € aber keiner will mich hier irgendwo, irgendwie vertreten. Das ist die Rechtslage. Und das ist die Sachlage, also. Jetzt musste ich mich selber hier durch die ganzen Gesetze durcharbeiten.
Richter: Sie sind verheiratet seit wann?
....
Richter: Gut. Frau Engel, bitte!
…….. Ihre Personalien: Sie heißen mit Vornamen?
Zeugin Engel: Petra Engel
Richter: Sind wie alt?
Zeugin Engel: 41
Richter: und Beruf?
Zeugin Engel: Juristin
Richter: Wohnen wo oder sind zu laden über?
Zeugin Engel: Übers Landratsamt
Richter: Nicht verwandt und nicht verschwägert?
Zeugin Engel: nein
Richter: Es geht mir nur um eins. Es gibt ein Flurstück 1890/… Gemarkung Grub am Forst. Sagt Ihnen das was?
Zeugin Engel: Ja
Richter: Da soll irgendwann ein Bauantrag gestellt worden sein.
......
Richter: Aber Frage an die Zeugin.
Angeklagter: Na gut, ich hab ja hier von der Rechtsanwältin der angeblich Betrogenen, der Sozietät Dr. Grün den Vorwurf erhalten, ich hätte Frau Hain arglistig getäuscht, weil ein Bescheid des Landratsamtes vom 25.5. eine Rodungserlaubnis nach Artikel 9 Waldgesetz, also, nur erlaubt worden ist. Diesem Bescheid, auf den sich das beruft, auf den Sie sich ja berufen, ging doch das Urteil, das Verwaltungsgerichtsurteil vom 17.April 2000 voraus.
Sie haben hier auch angezeigt unter Vollzug des Waldgesetzes: Verkauft Grundstück als Bauplatz, obwohl es Wald ist. Und da beziehen Sie sich doch auf dieses Urteil. Stimmts?
Zeugin Engel: Nein
Angeklagter: Nein? Auf was
Richter: Also
Angeklagter: Auf was beziehen Sie sich denn?
Zeugin Engel: Das hat ja mit der Sache jetzt nichts zu tun.
Richter: Ich verstehe die Frage nicht und wenn ich sie nicht verstehe, kann sie die Zeugin auch nicht beantworten, weil ….… ins Urteil net rein
Angeklagter: Also gut: Was ich jetzt offiziell bisher eigentlich habe: Einmal vom Herrn Schuhmann, vom Polizisten, dann auch von der Anwältin der angeblich Betrogenen wird mir vorgeworfen, ich verkaufe ein Grundstück, als Bauland, obwohl es Wald ist. Das ist, warum ich jetzt hier eigentlich sitze. Es steht ja auch in der Anklageschrift, stimmts? Also, Wald. Und jetzt gehen wir der Frage also einfach nach, wieso kommt jetzt die Frau Engel dazu, es ging ja von der Frau Engel aus die Anzeige, nicht von der Frau Hain, sondern von der Frau Engel. Sie verkaufen einen Wald als Bauplatz obwohl das Waldgesetz sagt, da darfst du nicht bauen, weil das ja Wald ist.
Zeugin Engel: Das Baugesetzbuch sagt das. Das ist im Außenbereich.
Angeklagter: Warum zeigen Sie mich dann an unter Vollzug des Waldgesetzes und nicht unter Vollzug des Baugesetzes? Frage? Ist das eine Frage?
Richter: Das ist eine Frage.
Zeugin Engel: Das ist eine Frage, aber das war sicher ein Versehen, das Baugesetzbuch fehlt, also
Angeklagter: Was war das?
Richter: War ein Versehen. Weitere Fragen
Angeklagter: War ein Versehen? Ich darf darauf hinweisen, dass die Frau Engel hier nachgeschoben hat, nachdem die Polizei bei mir draußen war und ich festgestellt habe, das kann wohl nicht ganz sein, hier das mit dem Wald. Dann schiebt die Frau Engel doch hier nach, nicht Baugesetz
Zeugin Engel: nein, das stimmt nicht. Ich hab … Das ist ja ganz wurscht
Angeklagter: Stimmt schon. Das haben hier auch ja Sie in den Unterlagen auch drin, wo die Frau Engel hier doch hinweist, dass dieses Grundstück ja doch Wald war und einen Lageplan noch mit dazulegt.
Richter: Ja, das mag ja alles sein.
Angeklagter: Aha, also, das interessiert nicht.
Richter: Nein.
Angeklagter: Es interessiert nicht, warum ich angezeigt werde.
Richter: Was? Es interessiert, ob Sie einen Betrug begangen haben oder nicht. Ob Sie angezeigt worden sind, ist völlig wurscht.
Angeklagter: Richtig. Also ich soll jemanden getäuscht haben, worüber habe ich jemanden getäuscht? Über das Waldgesetz?
Zeugin Engel: Über die Bebaubarkeit
Richter: Tatsachen bitte, Tatsachen
Angeklagter: Warum werde ich denn von der Sachbearbeiterin. Tatsache ist doch, das ich von der Sachbearbeiterin unter Vollzug des Waldgesetzes angezeigt werde und nicht unter Vollzug der Baugesetze. Warum werde ich von der Sachbearbeiterin unter Vollzug des Waldgesetzes angezeigt und nicht unter Vollzug der Baugesetze. Klären wir doch erst mal, was hier in der Anklageschrift auch enthalten ist, Wald
Richter: Herr von Prince, entweder Sie befleißigen sich jetzt eines in zivilen Kreisen üblichen Umgangs oder ich müsste zur Ordnungswidrigkeit.
Angeklagter: Dann lassen Sie mich bitte doch meine Fragen stellen, die hier berechtigt sind.
Richter: Fragen stellen, die in der Prozessordnung vorgesehen sind, Herr von Prince
Angeklagter: Wenn in der Anklageschrift
Richter: keine Volksreden halten, so
Angeklagter: Gut,
Richter: das das auch klar ist, ja? Sie können nach Tatsachen die Zeugin befrage
Angeklagter: Richtig
Richter: So, Sie haben eine Frage gestellt, die ist beantwortet.
Angeklagter: Nein
Richter: Damit, dass Sie sie wiederholen, wird sie nicht anders
Angeklagter: Die ist nicht beantwortet
Richter: Natürlich ist sie beantwortet.
Angeklagter: Ich habe gefragt, bitte notieren Sie meine Frage im Protokoll
Richter: Was sie ins Protokoll schreibt, bestimme ich und nicht Sie.
Angeklagter: Schreiben Sie bitte meine Frage ins Protokoll: Ich stelle hier die konkrete Frage: Warum werde ich unter Vollzug des Waldgesetzes angezeigt und nicht unter Vollzug der Baugesetze.
Richter: Es war ein Versehen. Nächste Frage
Angeklagter: Nächste Frage war konkret: Warum, wenn das ein Versehen war, warum schiebt dann die Frau Engel hier das Schreiben nach, in dem sie den Lageplan vorlegt. Es kann doch wohl kein Versehen sein, wenn die Frau Engel den Lageplan vorlegt der Polizei mit dem Hinweis, hier ist doch Wald. Das kann doch kein Versehen sein. Soll das ein Versehen sein?
Staatsanwalt: Sie haben es als Bauland verkauft, ob das Wald, Acker, oder was weiß ich war, ist völlig uninteressant. Obs Bauland war oder nicht, das ist die entscheidende Frage, nichts anderes.
Angeklagter: Zu der Frage nach dem Baugesetz kommen wir doch erst mal. Klären wir doch erst mal das erste, wonach überhaupt hier,… warum schreiben Sie denn auch in Ihre Anklageschrift hinein Wald? Das ist doch von Ihnen?
Richter: Das ist doch vollkommen wurst
Angeklagter: Ne, ne, ne. Jetzt muss ich mal dumm fragen: Wollen Sie hier, Warum soll das hier jetzt nicht erörtert werden, wenn hier Ihre Akten zur Hälfte aus dem Waldgesetz bestehen?
Richter: Herr von Prince, hören Sie mir mal ganz kurz zu.
Angeklagter: Ja
Richter: Ja? Herr von Prince, Sie haben gesagt, Sie sagen zur Sache nichts aus.
Angeklagter: Vorläufig nein. Erst mal wird geklärt, was Sache ist, bevor ich
Richter: Es wäre sinnvoller gewesen, wir hätten uns mal darüber unterhalten. Was Sie hier erwähnen, ist alles vollkommen gleichgültig und hat mit dem Betrugsvorwurf überhaupt nichts zu tun. Ihnen wird vorgeworfen ein Grundstück verkauft zu haben mit der Maßgabe, es sei Bauland, mit der Maßgabe, es sei ein Bauantrag einzureichen. Dieser Bauantrag ist eingereicht worden mit einem Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht ist laut Anklage ausgeübt worden, Sie haben dafür Geld entgegen genommen und nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht zurückbezahlt. Darum geht’s. Ob des jetzt Bauland ist, oder ob Sie die Rocky Mountains verkauft haben, ist völlig wurscht.
Angeklagter: Also, erst mal: Die Sache: Im Vertrag steht drin, Rücktritt nach 4 Wochen, nachdem endgültig entschieden ist. Das haben wir noch nicht. Wir haben also den Vertrag noch gar nicht erfüllt, Es besteht also überhaupt noch kein Anlass, jetzt etwas zurückzuzahlen. Zahle ich jetzt zurück, dann steht im Raum, dass ich ein Betrüger bin oder Betrug versucht habe. Das ist Beleidigung, üble Nachrede. Wenn ich jetzt stimmts, stimmt das? Dann bleibt das im Raum stehen. Stimmt das? Dann bleibt im Raum stehen, ich hätte jemand getäuscht.
Staatsanwalt: Das steht so im Raum. Das ist einfach so.
Angeklagter: Jetzt haben wir den Vertrag überhaupt noch gar nicht erfüllt, wo wir über eine Rückzahlung reden, oder, haben Sie den Notarvertrag da? Schauen Sie doch mal bitte rein, was da drin steht. Haben wir einen notariellen Vertrag
Staatsanwalt: ……….dass das kein Bauland ist, das ist der Punkt.
Angeklagter: Wir sind noch nicht, noch lange nicht beim Bauland. Wir sind hier erst mal
Richter: Herr von Prince,
Angeklagter: Wir sind, wollen Sie eine Straftat unterdrücken?
Richter: Herr von Prince, ich will gar nichts, ich will …
Angeklagter: Also, dann lassen Sie mich mal kurz, wir können ja hier auch noch eine halbe Stunde weiter diskutieren oder in kurzen präzisen Fragen das Thema Wald hier abarbeiten, ja? Also darf
Richter: Herr von Prince, den Prozess leite immer noch ich und nicht Sie.
....
Anmerkung:
Warum war die Klärung der Frage, ob das Grundstück nun Wald war wichtig und wieso ließ der Richter diese Frage nicht zu?
Wie konnte Beo wissen, dass hier eine unfaire Gerichtsverhandlung stattfinden würde und Zeugen wichtiger sind als die besten Rechtsanwälte?
Dem Waldgesetz steht keinerlei Baugenehmigung entgegen, schon gar nicht, wenn angrenzende Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen.
Daraufhin hat man den Vorwurf geändert in: "Musste wissen, dass dieses Grundstück nicht bebaut werden darf."
Warum hat Frau Oberregierungsrätin Engel ihre Anzeige nicht gleich so begründet?
Die Nachfrage deshalb in der Verhandlung am 30.03.2006 ließ der Richter Bauer nicht zu.
Der Richter: " Die Frage lasse ich nicht zu, weil mir die nicht ins Urteil passt."
Das ist mit Tonprotokoll und Zeugenliste und Presseberichten bewiesen.
Weiter im Protokoll:
...
Richter: Ach, die 16.000 sind nicht bezahlt worden?
Angeklagter: Nein, die sind nicht bezahlt worden.
Richter: Da reden wir doch da drüber, da haben wir wenigstens was Vernünftiges
Angeklagter: Ne, Ne, wir reden hier jetzt über den Wald, wenn wir hier schon sitzen.
Richter: Nein! Ich lass keine weiteren Fragen zu!
Angeklagter: Dann muss ich Sie wegen Unterdrückung einer Straftat
Richter: Was müssen Sie mich?
Angeklagter:Ja, wahrscheinlich anzeigen.
Richter: Na, dann tun Sie das irgendwann mal.
Angeklagter: Ne, das mache ich jetzt gleich.
Richter: Ja bitte, aber nicht während meiner Sitzung. ….
Angeklagter: Herr Staatsanwalt, hier liegt eine Rechtsbeugung vor, begangen von der Frau Engel, begangen, ich weiß jetzt nicht, ob das ein Herr oder eine Frau war
Richter: ….. Ich entziehe Ihnen jetzt das Wort,
Angeklagter: Wissen Sie, Sie müssen auch mal schauen, warum bin ich zu einer Tat gekommen, warum habe ich etwas getan.
Anmerkung: Nach dem Strafgesetzbuch müssen bei einem Strafvorwurf immer 3 Punkte ermittelt werden: 1. Das Motiv, 2. Tatzeitpunkt und 3. Tatort.
Das Motiv ist wichtig für die Höhe der Strafe:
Beispiel: Ist jemand zu Tode gekommen, dann muss ermittelt werden, ob es eine geplante Tat war (Mord), ob es im Affekt geschah (Totschlag), oder ob es vielleicht ein Unfall war. Hatte also jemand ein Motiv für einen Mord oder geschah es aus plötzlicher Wut heraus oder keines von beidem – gab es gar kein Motiv.
Bevor also ein Richter eine Anklage zulässt, muss die Staatsanwaltschaft das Motiv ermittelt haben, um überhaupt zu klären worüber verhandelt werden soll. Ob Irrtum über die Tatumstände vorliegt, in rechtfertigenden Notstand oder Notwehr gehandelt wurde.
Weiter im Protokoll:
....
Richter: Herr von Prince, was ich machen muss, weiß ich sehr genau.
Angeklagter: Sie müssen schauen, ob
Richter: Nein Sie müssen schauen,
Angeklagter: ob Sie mir mildernde Umstände beimessen können oder nicht. Und dazu müssen Sie wissen, warum bin ich denn dazu gekommen, so vorzugehen, wie ich’s getan habe und warum nicht anders.
Richter: Ja, das werde ich schon rauskriegen.
Angeklagter: Wenn Sie mich nicht fragen lassen, dann werden Sie das nicht herausfinden. Gut, ich gebe jetzt zum Thema Wald eine Erklärung ab. Zu Protokoll?
Richter: Ja, einen ganz kleinen Moment. So dann, der Zeuge unvereidigt, kann entlassen werden. Zum Thema
Angeklagter: Nein, nein wir wollten ja noch oder haben wir
Richter: Die Vernehmung ist abgeschlossen, Herr von Prince, …
Angeklagter: Also gut, dann habe ich hier als Zeugen geladen eben zum Thema Bau den Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts Bayreuth, weil er ja kompetent ist.
Richter: Den haben Sie nicht vorgeladen, sondern Sie haben beantragt, Ihn vorzuladen und ich habe ihn nicht vorgeladen.
Angeklagter: Welchen Zeugen haben wir dann zum Thema Bau?
Richter: Was?
Angeklagter: Zum Baurecht, zum Thema Bau, zum Thema Baurecht? Haben wir keinen Zeugen da?
Richter: Die Verhandlung leite ich und nicht Sie.
Angeklagter: Ja
Richter: Sie können hier anhören, Sie können machen, was Sie wollen, aber die Verhandlung leite ich.
Angeklagter: Gut, so jetzt gebe ich hierzu eine Erklärung ab
Richter: Frau Hain, bitte.
Angeklagter: Jetzt gebe ich eine Erklärung dazu ab.
Richter: Jetzt geben Sie eine Erklärung ab.
Angeklagter: Ja.
Richter zu Zeugin Hain: Moment noch, er gibt noch eine Erklärung ab. Bitte.
Angeklagter: Also, sowohl in der Anklageschrift, als auch durch Polizeihauptkommissar Schumann, als auch durch den Rechtsanwalt der Frau Hain wurde mir vorgeworfen, ich hätte ein Bauland verkauft, obwohl es Wald ist, das wieder aufzuforsten wäre. Sie haben auch in Ihren Unterlagen das entsprechende Protokoll dazu, dass (zur Protokollführerin gewandt) Schreiben Sie mit? Dass Frau Hain von der Oberregierungsrätin Engel aufgefordert wurde, ihr Grundstück aufzuforsten. Dieser Aufforderung entbehrt jede Grundlage. Das Grundstück war praktisch zu 90 % kein Wald, wird auch niemals Wald sein, und selbst wenn es als Bannwald ausgewiesen wäre, könnte man da drauf bauen. Gut. Also, diese Anzeige von der Sachbearbeiterin für Wald, die hier selber geschrieben hat und selber den Aktenberg hat, hätte mich aus Versehen angezeigt unter Vollzug des Waldgesetztes und nicht aus Versehen unter Bezug auf das Baugesetz, ist schlicht gelogen. Zugrunde liegt, zugrunde der Frau Engel, was jetzt nicht hier behandelt und erklärt werden soll und darf, liegt ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17.4.2000. Ich hatte eine Rodung beantragt, die Rodung wurde mir mehrfach abgelehnt, daraufhin habe ich Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Die Verhandlung sollte am 17.4. statt- am 12.4. stattfinden. Ich habe dann von meiner Anwältin am 11. April 2000, also einen Tag davor, hier dieses Schreiben erhalten per Fax: Das Landratsamt Coburg erklärt die Streitsache Beowulf von Prince gegen den Freistaat Bayern wegen Rodung für erledigt.
Also man hat mir mitgeteilt, meine Anwältin hat mir mitgeteilt, diese Verhandlung findet nicht statt. Daraufhin erging ein Beschluss des Gerichts, Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth, da steht:
Es wäre daher seitens des Klägers erforderlich gewesen, bei einer Änderung seiner Pläne umgehend unter genauer Beschreibung und Begründung des nun geplanten Vorhabens erneut eine Rodungserlaubnis zu beantragen, da nur dann das Landratsamt beurteilen kann, ob dem Kläger auch für die nunmehr geplante Nutzung eine Rodungserlaubnis erteilt werden kann.
Das heißt nichts anderes, Herr von Prince, roden – stellen Sie einen Antrag für einen gerodeten Wald. Wie rodet man einen gerodeten Wald? Wie erschießt man einen erschossenen Hund. Wie sprengt man ein bereits gesprengtes Gebäude? Man hat mich hier von der Verhandlung ausgeschlossen, damit man so einen Unsinn als Beschluss abfassen kann. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Zu diesen Anträgen hatte ich hier ganz klar die Rechtslage dem Landratsamt dargelegt und natürlich auch dem Gericht. Es konnten also kein Zweifel und kein Irrtum darüber vorliegen, welches Recht man bricht. Am 31.11.97 an das Landratsamt Coburg
Richter: Herr von Prince
Angeklagter: Tut mir leid, wenn ich hier eine übergebraten kriege und soll dann der Täter gewesen sein. Also, ich bin etwas erkältet
Richter: Mäßigen Sie sich
Angeklagter: O.k., ich versuchs. An das Landratsamt Coburg: Vollzug des Waldgesetzes für Bayern. 30.11.97. Sehr geehrte Damen und Herren. Mit Ihrem Schreiben vom 22.10.97 wurde die Rodung für das Grundstück 1890 Teilstück 3, Gemarkung Grub am Forst genehmigt. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Rodung vollzogen wurde. Die Gebühren wurden überwiesen. Das Waldgesetz hat für diese Fläche keine Gültigkeit mehr. So. Was ist eine Rodung? Eine Rodung ist für ein Grundstück eine Verabschiedung vom Waldgesetz.
Richter: Herr von Prince, darum geht’s nicht!
Angeklagter: Es geht, ich bin noch bei meiner Erklärung. Es geht schon darum
Richter: Aber Sie können doch nicht
Angeklagter: Das ist hier eine Straftat, was begangen worden ist in Verbindung mit dem Verwaltungsgericht.
Richter: Zeigen Sies bei der zuständigen Stelle an!
Angeklagter: Das hab ich jetzt grade gemacht.
Richter: …..haben wir jetzt
Angeklagter: Wir haben jetzt, so jetzt kommts eben einfach. Vor allem sind die Auflagen so unklar wie unbegründet. Sie laufen damit dem Rodungszweck für die Behörden unbekannte Rechtsverhältnisse zu beseitigen zuwider und sind damit nach Artikel 36 Absatz 3 Bayerisches Verwaltungsgesetz unzulässig.
Richter: Ich entziehe Ihnen das Wort. Sie reden hier nicht zur Sache, sondern Sie halten Vorträge
Angeklagter: Nehmen Sie das bitte zu Protokoll. Der Herr Richter verbietet mir das Wort, dazu zu reden zur Rodung, unter der ich hier unter 3 Seiten, amtlichen Seiten mir den Vorwurf erhalten muss, ich hätte jemand getäuscht.
Wer hat hier bitte jemand getäuscht. Die Frau Engel, die Frau Hain
Richter: Wenn Sie noch ein Wort sagen jetzt, ehe wir hier normal im Prozess weiter machen, gibt’s ein Ordnungsgeld…
Angeklagter: Ich gehe auch in den Knast.
Richter: Frau Hain, bitte.
Angeklagter: Herr Richter, Sie sind befangen und jetzt bestimmen wir erst mal drüber, ob Sie befangen sind oder nicht.
Richter: Ja, dann stellen Sie den Antrag.
Angeklagter: Ich stell den Antrag
Richter: Ja, dann müssen Sie die Begründung glaubhaft machen
Angeklagter: Der Herr Richter, darf ich jetzt mal hören, was Sie jetzt zu Protokoll genommen haben.
Richter: Nein, nein!
Angeklagter: Also, ich stelle den Antrag, der Herr Richter ist befangen. Er lässt mich weder zur Sache aussagen, er lässt mir keine nach meinem Grundgesetz Artikel 103 Grundgesetz rechtliches Gehör, verweigert er mir. Er lässt nicht entgegen der Strafprozessordnung auf meinen Wunsch das Protokoll verlesen. Deshalb lehne ich den Herrn Richter Bauer wegen Befangenheit ab.
Richter: Stellungnahme, Herr Staatsanwalt?
Staatsanwalt: ….
Richter: Entscheidung wird zurückgestellt.
.............
Angeklagter: Herr Richter Bauer, Sie sind befangen.
Richter: Ich habe Ihren Befangenheitsantrag als unbegründet abgelehnt.
Angeklagte: Ich Sie für befangen erklärt, weil Sie meine Erklärung nicht zu Protokoll nehmen und auch nicht verlesen lassen.
Richter: Ich habe Ihren Antrag abgelehnt.
Angeklagter: Sie verweigern mir mein durch Art. 103 Grundgesetz geschütztes Recht auf rechtliches Gehör.
Richter: Sie halten Monologe.
Angeklagter: Es gilt die Strafprozessordnung und nicht Lex Bauer.
Ich lege auf jeden Fall Revision ein und gehe jetzt.
Beo räumt seine Unterlagen in seine Tasche, um zu gehen.
Da erscheinen zwei uniformierte Justizbeamte, die ihn am Verlassen des Gerichtsaals hindern.
Beo wendet demonstrativ dem Gericht den Rücken zu und folgt nicht mehr der Verhandlung.
Staatsanwalt: Hiermit wird folgender Antrag gestellt:
- Schuldspruch wegen Betrugs,
- Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, ausgesetzt zur
Bewährung auf die Dauer von 3 Jahren,
- Geldauflage von 1800,-€,
- Kosten des Verfahrens.
Beo versucht mit den uniformierten Justizbeamten ins Gespräch zu kommen.
Richter: Herr von Prince, ich kann auch ein Ordnungsgeld von 1.000, -€ verhängen.
Ohne die Verhandlung zu unterbrechen verkündete der Richter das Urteil. Es war also bereits vor der Verhandlung geschrieben worden.
Richter: Im Namen des Volkes verkünde ich folgendes Urteil:
1. Der Angeklagte ist schuldig des Betrugs.
2. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Beo forderte das Gerichtsprotokoll an, um es mit der Abschrift der Tonbandaufnahme zu vergleichen. Das offizielle Gerichtsprotokoll enthält die wesentlichen Dinge, zum Beispiel die Befangenheitsanträge nicht. Der Tonmitschnitt der Verhandlung wurde schriftlich wiedergegeben und mit Zeugenunterschrift dem Gericht vorgelegt und vier Mal der Antrag gestellt, dass Gerichtsprotokoll zu verbessern. Dies ist nicht geschehen.
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Geschäftszeichen: 3 Ds 106 Js 7394/04 Sitzungsbeginn: 13.30 Uhr
Sitzungsende: 14.30 Uhr
PROTOKOLL
aufgenommen in öffentlicher Sitzung des
Amtsgerichts – Strafrichter – Coburg
am Donnerstag, den 30.März 2006 in Coburg
Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht W. Bauer
als Strafrichter
Staatsanwalt Stopfel,
als Vertreter der Staatsanwaltschaft
Justizangestellte Geier
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
In dem Strafverfahren gegen
Verteidiger:
von Prince Beowulf
wegen Betrugs
erschienen bei Aufruf der Sache:
der Angeklagte von Prince Beowulf
die Zeugin Oberregierungsrätin Engel;
der Zeuge PHM Schumann;
die Zeugin Hain war noch nicht erschienen.
Den Zeugen wurden der Gegenstand des Verfahrens bekannt gemacht.
Die Zeugen wurden gem. §§ 57 StPO belehrt und darauf hingewiesen,
daß sich die Wahrheitspflicht auch auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.
Die Zeugen verließen den Sitzungssaal.
Zur Person erklärte der Angeklagte:
von Prince Beowulf Adalbert,
geb. am 27.12.1953 in Ebern;
verheiratet, ohne Beruf Angeklagter,
Gleisenauer Str. 14, 96271 Grub am Forst;
deutscher Staatsangehöriger;
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas den Anklagesatz.
Der Angeklagte wurde darauf hingewiesen, daß es ihm freistehe,
sich zu äußern oder nicht auszusagen.
Er erklärte sich aussagebereit.
Der Angeklagte wurde zu seinem persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen gehört.
Er erklärte:
Ich bin in Ebern, Hirschaid und Neustadt b. Coburg aufgewachsen.
Nach dem Fachabitur habe ich ein Studium als Diplom-Ingenieur,
Richtung Forstwirtschaft abgeschlossen. Ich war dann bis 1997 im
Beruf. Dann habe ich mich als Land- und Forstwirt selbstständig
gemacht. Dann wurde ich 4 Jahre lang durch das Bauamt Coburg in
meinen Rechten verletzt, so daß mein Betrieb stagnierte. Ich habe
dann noch ein BWL-Studium angefangen und nach 2 Semestern habe ich
dann als Anlage- und Unternehmensberater angefangen. Ich bin seit
1975 verheiratet und habe 3 Kinder im Alter von 25, 22 und 19
Jahren. Ich lebe derzeit von meinem Kapital.
Der Auszug aus dem BZR wurde dem Angeklagten vorgehalten und
als richtig anerkannt.
Zur Sache:
Der Angeklagte erklärte, daß er vorerst keine Angaben zur Sache
macht.
Die Beweisaufnahme wurde eröffnet.
Die Zeugin Oberregierungsrätin Engel wurde hereingerufen und
vernommen
zur Person:
Engel
Petra, 41 Jahre alt, Juristin
in Landratsamt Coburg, 96450 Coburg
mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
zur Sache:
Am 3.12.03 reichten Herr von Prince und Frau Hain einen Antrag auf
Erteilung einer Baugenehmigung für das Grundstück FlNr. 1890/8
ein. Dieser Antrag wurde am 7.5.04 abgelehnt, weil es sich bei dem
Grundstück um ein Außenbereichsgrundstück handelt, das kein
Bauland war. Der Angeklagte hat hiergegen Beschwerde eingelegt.
Mit Beschluß des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs wurde die
Beschwerde zurückgewiesen.
Auf Frage des Richters:
Der Antrag auf Baugenehmigung wurde abgelehnt, weil sich das
betreffende Grundstück im Außenbereich befindet und nicht damit
zu rechnen ist, daß es jemals Bauland wird.
Auf Frage des Angeklagten:
Daß die Anzeige wegen Waldgesetz und nicht wegen Baugesetz
erstattet wurde, war ein Versehen.
Die Zeugin Engel blieb unvereidigt.
Die Zeugin Engel wurde im allseitigen
Einverständnis um 13.55 Uhr entlassen.
Der Angeklagte gab nunmehr eine umfangreiche Erklärung ab,
in deren Verlauf der Richter ihm das Wort entzog.
Hierauf erklärte der Angeklagte, daß er den Richter, Richter am
Amtsgericht Bauer, ablehnt, weil dieser ihn nicht zur Sache
aussagen lasse und ihm rechtliches Gehör verweigere.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab hierzu keine
Stellungnahme ab.
Der Richter verkündete
Beschluß:
Eine Entscheidung über den Richterablehnungsantrag des
Angeklagten wird zurückgestellt.
Der inzwischen erschienenen Zeugin Hain wurde der Gegenstand des
Verfahrens bekannt gemacht. Die Zeugin wurde gem. §§ 57 StPO
belehrt und darauf hingewiesen, daß sich die Wahrheitspflicht auch
auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.
Die Zeugin Waltraud Hain wurde vernommen.
zur Person:
Hain Gisela, 67 Jahre alt, Rentnerin,
Baumschulenweg 33, 96450 Coburg
mit d. angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
zur Sache:
Am 31.10.03 schloß ich mit Herrn von Prince einen notariellen
Vertrag über den Kauf eines Grundstücks. 16.200,- EUR sollte ich
Vorleistung zahlen. 15.000,--EUR habe ich auch tatsächlich
gezahlt und zwar Anfang Januar 2004. Nachdem es dann für das
Grundstück keine Baugenehmigung gab, bin ich vom Vertrag mehrmals
schriftlich durch meinen Anwalt zurückgetreten. Mein Geld habe ich
bis heute nicht wiederbekommen.
Auf Frage des Angeklagten:
Ich hätte den Vertrag nie abgeschlossen, wenn ich gewußt hätte,
daß es kein Bauland war. Es ist nicht richtig, daß ich dort
lediglich meine Hunde unterbringen wollte.
Der Angeklagte stellte nunmehr
Beweisantrag
Zum Beweis dafür, daß es beim Kauf des Grundstücks vorrangig
um die Unterbringung der Hunde der Zeugin ging und nicht um den
Bau eines Wohnhauses soll Herr Architekt Zölgert als Zeuge gehört werden.
Auf Anfrage des Richters erklärte die Zeugin:
Herr von Prince und auch Herr Zölgert haben mich direkt gedrängt,
den Vertrag noch 2003 zu unterschreiben, wegen der Eigenheim-
zulage. Wer die Frist zum Erhalt der Baugenehmigung gesetzt hat,
weiß ich nicht mehr. Es ist richtig, daß Herr von Prince mir auch
Finanzierungsangebote gemacht hat.
Die Zeugin Waltraud Hain blieb unvereidigt.
Die Zeugin Waltraud Hain wurde im allseitigen Einverständnis um
14.15 Uhr entlassen.
Der Zeuge PHM Schumann wurde hereingerufen und vernommen
zur Person:
Schumann Jürgen
12.04.60, PHM
Polizeiinspektion, 96450 Coburg
mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
zur Sache:
Ich war Sachbearbeiter. Zu den einzelnen Konten des Angeklagten
konnte ich keine Ermittlungen tätigen, weil hierfür kein Beschluß
vorlag. Eine Nachfrage beim Gerichtsvollzieher hat nichts ergeben.
Die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten zur Tatzeit konnten
also nicht ermittelt werden.
Der Zeuge Jürgen Schumann blieb unvereidigt.
Der Zeuge Jürgen Schumann wurde im allseitigen Einverständnis um
14.20 Uhr entlassen-
Sodann erging
Beschluß:
Der Beweisantrag auf Vernehmung des Architekten Zölgert wird
zurückgewiesen, weil die behauptete Tatsache, daß die Zeugin Hain
von Anfang an kein Wohnhaus errichten wollte, als wahr unterstellt
werden kann.
Die Ablehnung des Richters wird als unzulässig verworfen, weil ein
Mittel zur Glaubhaftmachung nicht vorgetragen wurde.
Weitere Beweisanträge wurden nicht gestellt. Die Vorschriften der
§§ 240, 257 StPO, § 58 StPO wurden beachtet.
Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.
D. Vertr. der Staatsanwaltschaft erhielt zu seinen Ausführungen
das Wort und stellte folgenden Antrag:
- Schuldspruch wegen Betrugs
- Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, ausgesetzt
zur Bewährung auf die Dauer von 3 Jahren,
- Geldauflage von 1800,-- EUR
- Kosten des Verfahrens.
Während der Ausführungen des Vertreters der Staatsanwaltschaft
erklärte der Angeklagte, daß er nunmehr gehen werde und sich das
nicht länger anhören werde.
Der Angeklagte wurde von zwei hinzugezogenen Justizwachtmeistern
aufgefordert im Sitzungssaal anwesend zu bleiben und am Weggehen
gehindert.
Der Angeklagte erhielt Gelegenheit zur Verteidigung und Stellungnahme.
Der Angeklagte hatte das letzte Wort.
Nach Unterbrechung der Hauptverhandlung verkündete der Richter
durch Verlesen der Urteilsformel und mündliche Mitteilung des
wesentlichen Inhalts der Urteilsgründe
IM NAMEN DES VOLKES
folgendes
Urteil
1. Der Angeklagte ist schuldig des Betrugs
2. Er wird daher zu einer Freiheitsstrafe von
9 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur
Bewährung ausgesetzt.
3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Strafrichter verkündete beiliegenden
Beschluß
Dem Angeklagten wurde Rechtsmittelbelehrung und Belehrung über die
Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung unter Aushändigung der
entsprechenden Vordrucke erteilt.
Erklärungen wurden nicht abgegeben.
GerI-Formblatt wurde übergeben.
Urteilsabschrift wurde nicht beantragt.
Das Protokoll wurde fertiggestellt am 5. April 2006
[no signature]
gez. Signatur Geier
W. Bauer Geier, Justizangestellte
Richter am Amtsgericht Urkundsbeamtin d. Geschäftsstelle
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Original des Gerichtsprotokolls siehe rechts in der Spalte.
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