Die Einzigen, die wütend sind, wenn Du die Wahrheit sprichst,
sind jene, die in einer Lüge leben
Quelle unbekannt
Um Protokollfälschungen und den wahren Ablauf von Gerichtsverhandlungen zu bezeugen, gaben wir die Empfehlung heraus, Prozessbeobachter zu den Verhandlungen einzuladen. So bekam Beo auch eines Tages die Bitte, als Prozessbeobachter an einer Verhandlung in Berlin teilzunehmen.
Die Ladungen sind üblicher Weise nicht unterzeichnet, obwohl vom Gesetz her nur ein Richter zur Verhandlung laden darf. Also ist nicht bekannt, welcher Richter tatsächlich im Gerichtssaal sitzt.
Deshalb fragte Beo als Prozessbeobachter, den Richter wer er denn sei. Daraufhin antwortete der Richter: „Dann verlassen Sie den Saal.“ Der Gerichtsdiener führte ihn hinaus. Daraufhin fragte ein anderer ebenfalls! Der Richter fragte: „Möchte noch jemand wissen wer ich bin?“ Darauf haben mehrere ja gesagt. Da erwiderte der Richter: „Dann verlassen Sie alle den Saal.“ Trotzdem hat er weiterverhandelt und damit eine illegale Standgerichtsverhandlung ohne Öffentlichkeit durchgeführt.
Sie begaben sich zur nächstgelegenen Polizeidienststelle und erstatteten Anzeige wegen Nötigung. Die Polizistin Y.P., die die Anzeige aufnahm, fragte nach, was denn im Gerichtssaal passiert wäre. Als sie hörte, dass sich der Richter nicht ausweisen wollte, verstand sie das nicht. Sie antwortete, dass sie als Polizistin sich doch auch ausweisen müsse. Daraufhin erklärten sie ihr die Rechtsverhältnisse in Deutschland. Sie war geschockt, begann eigene Recherchen, schrieb peinliche Anfragen an ihre vorgesetzte Behörde, mit Zitierung des Strafgesetzbuches rauf und runter, die diese nicht beantworten wollten und konnten. Schließlich wurde sie bei vollen Bezügen für lange Zeit in den Urlaub geschickt.
Von einem unschuldig Verfolgten, der eines Tages zu unseren Treffen in der Lorelei zusammen mit seinem Vater auftauchte, wurde Beo gebeten als Verteidiger in seinem Prozess zu fungieren. Hatte der Vater bereits zur Genüge mit dem DDR-Unrechtssystem seine Erlebnisse gehabt, wurde nun der Sohn traktiert. Der Vater war entsetzt über die Zustände in der BRD - förmlich vom Regen in die Traufe.
Beo fuhr zur Verhandlung. Er setzte sich neben den Angeklagten. Der Richter fragte
daraufhin als die Verhandlung begann, ob er Rechtsanwalt sei. Das verneinte Beo und stellte sich als Verteidiger nach Art. 6 EMRK vor. Daraufhin sagte der Richter: "Dann gehen Sie bitte in den
Zuschauerraum." Beo stand auf und ging nach hinten.
Beo erklärte dann aber sofort: "Ich bin jetzt nur hier, weil Sie keine Unterschrift unter die Ladung zur Verhandlung gesetzt haben, wie es in BGB § 126 und StPO § 216 festgelegt ist.
"Das muss ich auch nicht. ", war die Antwort.
Beo entgegnete: "Wo steht das im Gesetzbuch, dass Sie das nicht müssen?"
"Es ist in der StPO und ZPO geregelt."
"Dann zeigen Sie mir das bitte einmal." beharrte Beo.
Der Richter holte den Gesetzeskommentar und fing an darin zu blättern. Nachdem er sichtlich nichts entsprechendes fand, unterbrach er die Verhandlung. Alle verließen den Gerichtssaal.
Beo stand nun wartend mit den anderen auf dem Gang. Sie konnten beobachten, wie der Richter treppauf, treppab, zum Schluss förmlich rannte und die verschiedensten Räumlichkeiten aufsuchte.
Nach einer halben Stunde kam er zurück, nahm im Gerichtssaal die Verhandlung wieder auf. Er stellte das Verfahren ein. Alle verließen das Gebäude.
Erst viel später, als Beo bereits in der Schweiz war, wurde eine Strafanzeige wegen Titelmißbrauch veranlasst, in der behauptet wurde, dass sich Beo als Rechtsanwalt ausgegeben hätte. Die Staatsanwaltschaft Gotha hatte damit einen Grund ein Auslieferungsersuchen an die Schweiz zu stellen. Wahrscheinlich hatten die Coburger die Befürchtung, dass ihre Begründungen für eine Auslieferung alleine nicht ausreichen würden und veranlassten deshalb die Gothaer dazu in diesem Fall tätig zu werden.
- oder der Versuch eine rechtsgültige Unterschrift auf einem Haftbefehl zu erhalten
Am 18.7.07 wurde ein Mann aufgrund dreier Erzwingungshaftbefehle verhaftet, um die Zahlung von € 225,- zu erzwingen. Es ist auf diesen Haftbefehlen nur „gez. Seidler Rechtspfleger“ vermerkt. Eine Unterschrift des Rechtspflegers fehlt. Daneben steht: beglaubigt, eine absolut unleserliche Unterschrift und ohne einen Namen zu nennen: Urkundsbeamter.
Der Mann wies daraufhin, dass nach BGB § 126(1) Schriftstücke wie ein Haftbefehl zwingend eine eigenhändige Originalunterschrift oder vom Notar beglaubigte Unterschrift tragen müssen.
Nach VwVfg § 34(3) sind die vorliegenden angeblichen Haftbefehle auch nicht von Beamten anzuwenden, da diese nicht einmal für den internen Verwaltungsgebrauch ausreichend bestätigt sind.
Jedoch lassen sich die Polizisten nicht davon abhalten, den Mann trotzdem zu verhaften.
Beo machte sich daraufhin auf den Weg zur Justizvollzugsanstalt, um die € 225,- zu zahlen. Dort wollte man jedoch € 475,-. Die Herren dort, verweigerten jedoch die Vorlage ihrer Ausweise. Auch konnten sie kein Aktenzeichen oder sonstigen Beweis einer berechtigten Forderung in Höhe von € 475,- vorlegen. Das Bestehen auf einer Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Verhaftung wurde mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch beantwortet.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Hausfriedensbruch in der JVA....Also Beo darf die JVA nicht mehr betreten.... – ist das sonst nicht umgekehrt, dass das Verlassen der JVA verboten, bzw. verhindert wird....?
Mehrfache, auch schriftliche Angebote, die € 475,- gegen Vorlage gültiger (unterschriebener) Haftbefehle zu zahlen, wurden abgelehnt.
Ein Herr Rechtspfleger Seidler, der die Verantwortung für die angeblichen Haftbefehle übernimmt, findet sich jedoch nicht bereit, diese angeblich von ihm ausgestellten Haftbefehle zu unterschreiben. Das Angebot, sofort zu ihm zu fahren, damit der Herr Seidler seine Unterschrift unter seine angeblichen Haftbefehle setzt, um damit diese zu rechtskräftigen Haftbefehlen zu machen, aufgrund dessen die Auslösungssumme gezahlt und diese gegebenenfalls eingeklagt werden kann, wird hartnäckig abgelehnt. Eine Begründung für diese Weigerung erfolgt nicht.
Es wurde deshalb der dringliche Antrag sowohl an die Justizvollzugsanstalt, als auch die zuständige Staatsanwaltschaft gestellt, rechtskräftig unterschriebene Haftbefehle per Fax zuzusenden, damit der Mann ausgelöst werden kann.
Da der Rechtspfleger auf eine Staatsanwältin Kirchner verwies, wendete man sich an diese. Sie behauptete, sie habe nichts damit zu tun. Allerdings gibt es angeblich zwei Staatsanwälte gleichen Namens. Die Auskunft fragte, ob man Staatsanwalt Kirchner I oder Kirchner II wolle.
Nachdem Beo in der JVA Hausverbot erhalten hatte, ist er am 20.7.07 mit zwei Zeugen zur zuständigen Polizeiinspektion gefahren und hat € 500,- in bar vorgelegt, zum Beweis dafür, dass die geforderte Geldsumme sofort gezahlt wird, sobald ein rechtskräftig unterschriebener Haftbefehl dafür vorgezeigt wird. Die drei Erzwingungshaftbefehle wurden ausgehändigt, mit der Aufforderung die JVA anzuweisen, die Rechtmäßigkeit der Haftbefehle zu bestätigen. Die Beamten der Polizeiinspektion führten längere Telefonate, mit dem Ergebnis, dass sie die Rechtmäßigkeit dieser Haftbefehle nicht bestätigen können.
Die Summe wurde schließlich unter Vorbehalt bezahlt, nachdem nach sechs Tagen Haft immer noch kein Haftbefehl mit rechtsgültiger Unterschrift vorlag und der Inhaftierte in Hungerstreik getreten war und wir Gesundheitsschädigungen befürchten mussten.
Fast wöchentlich erschien Beo bei der Polizeidienststelle in Coburg, um Anzeigen gegen Justizangestellte, Staatsanwälte, Richter, Gerichtsvollzieher usw. zu machen.
Schließlich stand ihm ein Polizist gegenüber und konnte sich nicht verkneifen zu sagen: „Aber Herr von Prince, Sie wissen doch, dass das nichts bringt!“
Er erwiderte: „Und ich mache sie trotzdem!“
Er führte Beo in ein Zimmer mit Tonbandgerät, auf dem er seine Anzeige aufsprechen sollte. Er verließ eilends das Zimmer und schloss hinter sich sorgfältig die Tür, um ja nicht Zeuge der Anzeige werden zu müssen. Eine andere Tür war aber nur angelehnt und als Beo fertig war, schlich sich ein anderer Polizist herein und meinte flüsternd: „Das haben Sie richtig gemacht, Herr von Prince“, und verschwand wieder lautlos aus dem Zimmer.
Im Verfahren vor dem Landgericht Coburg mit Richter Dr. Krauß (Kap. 8) erhielt Beo aufgrund seines Anrufs während der Verhandlung bei der Polizei, damit diese
mitprotokolliert, Sozialstunden aufgebrummt. Beim Sozialdienst erkundigte er sich, ob überhaupt ein Urteil aus der Verhandlung vorlag mit einer rechtsgültigen Unterschrift des Richters. Natürlich
hatten sie das nicht.
Als erstes war sein Arbeitseinsatz im Freibad gefragt, in dem er Laub zusammen kehren sollte. Seine Arbeitsleistung war sichtlich ungenügend und zugegebener Maßen auch nicht besonders ambitioniert, denn es waren wichtigere Arbeiten nötig. Schließlich wurde er zum Samariter-Bund geschickt, um deren Fahrzeuge zu waschen.
Beo, Karin und Manfred machten sich auf dem Weg zu einer politischen Veranstaltung im Saal im ersten Stock der altehrwürdigen Gaststätte „Münchner Hofbräu“ in Coburg. Der Saal füllte sich bis auf den letzten Platz. Schräg gegenüber von uns saß der Richter Dr. Krauß. Der Landtagsabgeordnete Herr Michelbach referierte zu dem Thema Basel II. Das war ein Abkommen auf das die US-Amerikaner gedrängt hatten. Es ging dabei darum, dass die Kreditvergabebedingungen verschärft wurden. Das führte dazu, dass der Mittelstand Probleme bekam, noch Kredite zu erhalten. Herr Michelbach berichtete, dass er bei den Amerikanern nachgefragt hatte, warum sie diese Vertragsbedingungen in ihrem Land nicht umsetzten. Auch von der Coburger Sparkasse war ein Mitarbeiter anwesend, der Rede und Antwort stand. Es erklärte aber noch nicht, warum die deutschen Banken bereits in vorauseilendem Gehorsam diese Vertragsbedingungen umgesetzt hatten. Die Folge war ja, die Entvölkerung von ganzen Straßenzügen in Amerika, weil dort die Immobilienblase geplatzt war. Diese war entstanden, weil das Geld, das in Europa nicht mehr von den Banken ausgegeben werden konnte, nun den amerikanischen Markt überschwemmte und dort Kredite ohne jegliche Sicherheiten billig vergeben worden waren.
Beo nahm die Gelegenheit wahr und fragte Herrn Michelbach, ob es die Staatshaftung gab. Er gab unumwunden zu, dass es diese tatsächlich nicht gab, wie wir ja bereits anhand der Gesetze vermutet hatten. Herr Michelbach wechselte verdächtig schnell das Thema, damit darüber erst gar keine Diskussion aufkam und das anwesende Publikum nicht über die weitreichenden Folgen dieser Antwort zum Nachdenken kam.
Fortsetzung folgt...
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