Das Potsdamer Abkommen ist wie die Deklaration von Moskau kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern die Einigung der militärischen Oberbefehlshaber.
Auszüge aus dem Bericht über die Potsdamer Konferenz (Potsdamer Abkommen) (2. August 1945)
Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden.
Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
14. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen hinsichtlich:
a) der Erzeugung und der Verteilung der Produkte der Bergbau- und der verarbeitenden Industrie;
b) der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Fischerei;
c) der Löhne, der Preise und der Rationierung;
d) des Import- und Exportprogramms für Deutschland als Ganzes;
16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.
Gutachten
Inhaltsverzeichnis
1.Das Londoner Schuldenabkommen
2. Die zum Londoner Schuldenabkommen gehörenden Verträge
2.3 Die Haager Landkriegsordnung
2.5 Die Moskauer Deklaration von
2.7 Das Grundgesetz für die BRD
2.7.2 Die Gleichschaltungsgesetze
2.7.3 Das Reichs- und Staatsange-
2.7.4 Zusammenfassung "Deutscher
2.7.5 Das Gesetz zur Ausschlagung
2.8 Der Staatsvertrag mit Österreich
2.9 Der Zwei-Plus-Vier Vertrag
2.10 Solange die Frage nach dem
nicht geklärt ist, kann es keinen
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