Den nächsten Vertrag, den man kennen muss, ist der Friedensvertrag von Versailles. Dieser Vertrag ist mit der Gründung des Völkerbundes und damit des Ständigen Internationalen Gerichtshofes mit der Internationalen Arbeiterorganisation ein Vertrag der weltweit Bedeutung hat.
Mit Artikel 100 dieses Vertrages verzichtet das Deutsche Reich zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptsiegermächte auf das Territorium der Freien Stadt Danzig.
In Artikel 102 des Vertrages verpflichten sich diese Staaten den souveränen Staat Freie Stadt Danzig zu gründen. Diese wird unter den Schutz des Völkerbundes gestellt,
Nach Artikel 103 dieses Vertrages wird die Verfassung dieses Staates vom Völkerbund gewährleistet.
Nach Artikel 49 der Verfassung der Freien Stadt Danzig kann diese Verfassung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Völkerbundes geändert werden.
Damit wurde eine Weltbürgerschaft gegründet. So konnte jeder Visa-frei in die Freie Stadt Danzig einreisen. Ca. 620.000 Bürger jüdischen Glaubens konnten so der politischen Verfolgung entkommen. Man sagt, ohne die Freie Stadt Danzig gäbe es keinen Staat Israel.
Ohne die Bestimmung, dass die Verfassung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Völkerbundes geändert werden kann, hätten die Bürger jüdischen Glaubens gleich die Freie Stadt Danzig zu ihrem Staat machen können. Allein die 1,5 fache Menge der Bevölkerung Danzigs, die diese Stadt zur Flucht vor Terror nutzten waren jüdischen Glaubens.
So waren Begehrlichkeiten des Deutschen Reiches da, die Macht in Danzig in deutsche Hände gelangen zu lassen. Der Führer der Danziger NSDAP hatte nicht einmal die Danziger Staatsangehörigkeit. An die Macht gelangt, führten diese den Willkürparagraphen 2 des nationalsozialistischen Strafgesetz-buches ein. Gemäss dem Friedensvertrag von Versailles kündigte daraufhin das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland an, die Exekutive in der FreienStadt Danzig zu übernehmen. Die Sache ging vor das oberste Verfassungsgericht der Freien Stadt Danzig, dem Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Dieser entschied mit dem Urteil Serie A/B Nr. 65, dass die Freie Stadt Danzig ein Rechtsstaat ist und dass der § 2 wieder in die alte Form zu fassen ist.
Österreich ist 1938 dem Deutschen Reich widerstandslos beigetreten und ist damit völkerrechtlich erloschen.
Die Freie Stadt Danzig war das erste Angriffsziel des Deutschen Reiches - Anklagepunkt Nr. 1 der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Der Danziger Bevölkerung wurde zwangsweise die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches verliehen und die männliche Bevölkerung in den Wehrdienst gegen die eigenen Schutzmächte gepresst und damit versklavt. Schliesslich wurde die unbefestigte Stadt Danzig zur Festung erklärt, damit der Schutz nach Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung aufgehoben und damit die Vernichtung angeordnet – Anklagepunkt Nr. 2 der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.
Nicht alle Danziger sind dem Zwang sich in die deutsche Wehrmacht einzugliedern gefolgt. Manche sind stattdessen ins Konzentrationslager gegangen. Andere sind untergetaucht und haben unter Lebensgefahr zivilen Widerstand (entsprechend der Danziger Verfassung, die selbst die Annahme von Orden verbietet) durch Wehrkraftzersetzung geleistet.
Das Deutsche Reich ist durch den Häuserkampf um Berlin völkerrechtlich erloschen. Mit dem Häuserkampf um Berlin wurde Berlin faktisch zur Festung erklärt. Eine Festung geniesst keinerlei Schutz. Sie kann restlos zerstört werden, mit allem Leben, das sich darin befindet. Was für die Hauptstadt gilt, gilt für den Rest des Landes.
Gutachten
Inhaltsverzeichnis
1.Das Londoner Schuldenabkommen
2. Die zum Londoner Schuldenabkommen gehörenden Verträge
2.3 Die Haager Landkriegsordnung
2.5 Die Moskauer Deklaration von
2.7 Das Grundgesetz für die BRD
2.7.2 Die Gleichschaltungsgesetze
2.7.3 Das Reichs- und Staatsange-
2.7.4 Zusammenfassung "Deutscher
2.7.5 Das Gesetz zur Ausschlagung
2.8 Der Staatsvertrag mit Österreich
2.9 Der Zwei-Plus-Vier Vertrag
2.10 Solange die Frage nach dem
nicht geklärt ist, kann es keinen
Weiter zu 2.5 Die Moskauer Deklaration von 1943
Zurück zu 2.3 Die Haager Landkriegsordnung (HLKO/ Hague IV. Convention)
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